Vereinigung der Fluglärmbetroffenen Wien NÖ u Bgld
Wir heißen Sie willkommen!
...und laden Sie ein mitzumachen
Die Antifluglärmgemeinschaft (AFLG) wurde 2005 gegründet zum Schutz des Einzelnen vor den vermeintlich unbesiegbaren Mächtigen!
Sie ist eine gemeinnützige Umweltorganisation und ist von den zuständigen Behörden bescheidmäßig als solche anerkannt.
Schon aus Kostengründen kann der Einzelne nicht den langwierigen und mühseligen Rechtsweg gegen Fluglärm erfolgreich beschreiten.
Nur die Gemeinschaft Gleichgesinnter macht es möglich! Zu diesem Zweck wurde die AFLG gegründet.
Die AFLG kämpft um Entschädigung von Wertminderung von Liegenschaften, mit dem Endziel, schonender geführte Flugrouten zu erreichen. Da dies nach Errichtung einer 3. Piste nicht mehr möglich wäre, kämpft sie auch mit allen Rechtsmitteln gegen deren Bau. Alle Vorstandsmitglieder arbeiten ehrenamtlich und kostenlos.
Mai 2019 Schädliche Zirruswolken durch Kondensstreifen von Flugzeugen
13.02.2017 Presseaussendung der beschwerdeführenden BIs zum Nein zur 3. Piste
09.02.2017 Keine 3. Piste am Flughafen Wien!
Das Bundesverwaltungsgericht stoppt in einem richtungsweisenden Erkenntnis die 3. Piste am Flughafen Wien!
04.11.2016 Nichtssagendes Antwortschreiben des BMF auf offenen Brief
20.09.2016 Empörung über Schelling - gemeinsame Presseaussendung und offener Brief an BM Schelling und BM Leichtfried
Neue Studie belegt: kein Bedarf für 3. Piste
Erfreulich große Beteiligung an der Podiumsdiskussion
28.09.2015 Podiumsdiskussion der AFLG und 14Gegenflieger
aus Anlass der bevorstehenden Wiener Gemeinderatswahl: Flughafen Wien, Flugrouten über Wien West, 3. Piste - Wirtschaftlichkeit des Flughafens, curved approach?07.01.2015 3. Piste: Mündliche Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht
22.10.2013 Gemeinsame Presseaussendung - Forderung der Airlines nach Aus für Ticketsteuer ist frech
11.09.2013 Podiumsdiskussion "Gesundheitsschädlicher Fluglärm" - Sinnvolle Lösungen oder weiterhin nur Placebos zu Lasten des Steuerzahlers mit Vertretern der Politik
14.03.2013 Teilsieg vor dem EuGH
Der EuGH hat in dem Urteil vom 14.03.2013 (C-420/11) festgestellt, dass geschädigten Anrainern ein Schadenersatz für Vermögensschaden (Grundentwertung) in einzelnen Fällen zustehen kann, wenn die fehlende Umweltverträglichkeitsprüfung unmittelbare Auswirkungen auf die Grundentwertung hatte.
Hier geht´s zu Fluglärm-Beschwerdeadressen und Vorlagen Beschwerdetelefon Tel.: 0810/22 33 40
Wollen Sie mitmachen?
3.Piste 14.7.2012: leider erwartungsgemäß; positiver Bescheid ist da!
3.Piste 17.08.2012: AFLG bringt Berufung gegen den Genehmigungsbescheid ein!
Letzte Änderung am Dienstag, 28. Mai 2019 um 10:46:31 Uhr.