UVP Verfahren 3. Piste

Behörde und deren Gutachter am Podium


Die Flughafen Wien AG stellte am 1. März 2007 für das Projekt Parallelpiste 11R/29L einen Genehmigungsantrag und reichte die erforderlichen Unterlagen ein. Die Einreichunterlagen zur Parallelpiste 11R/29L umfassen 32 Ordner, die eine technische Beschreibung des Projektes, sonstige Unterlagen zum Projekt, die Umweltverträglichkeitserklärung und einen Variantenvergleich enthalten.

Die öffentliche Auflage des Projektes Parallelpiste 11R/29 erfolgte vom 29. Mai bis zum 31. Juli 2008.
In dieser Zeit hatte jeder und jede das Recht, in die Unterlagen Einsicht zu nehmen und zum Projekt Parallelpiste 11R/29L eine schriftliche Stellungnahme abzugeben. Die Abgabe einer rechtlich relevanten Einwendung wahrt die Parteistellung im weiteren Verfahren. Die AFLG hat hierzu ausführlichst gegen dieses größenwahnsinnige Projekt Stellung bezogen.

In der Zeit vom 29. August bis zum 7. September 2011 fand im Multiversum in Schwechat die öffentliche Verhandlung statt. Insgesamt 107 RednerInnen, davon auch Vertreter der AFLG, gaben dabei Stellungnahmen zum Vorhaben ab. Die Terminwahl am Ende der Haupturlaubszeit war sicherlich kein Zufall.
Von der AFLG waren die Vorstände, die von uns beauftragten Sachverständigen und Rechtsanwälte aber auch einige Mitglieder anwesend.
Die AFLG hat als Verfahrenspartei über ihre Anwälte und Sachverständige fundierte Einwendungen eingebracht.

Nicht nur die Situierung der Behördenvertreter auf einem Podest 2 Meter über dem Publikum, sondern auch die Art der Verhandlungsführung waren bezeichnend für die Absichten der Behörde.

*********************** 13. Juli 2012************************

Positiver Bescheid [4.233 KB] wird per Edikt [67 KB] zugestellt. Die Berufungsfrist endet am 24. August 2012. Wie auch schon knapp ein Jahr davor sowie bei der ersten öffentlichen Auflage des Projektes, fällt die Veröffentlichung und die Berufungsfrist in die Hauptferienzeit. Die Behörde geht hier offensichtlich mit System vor, um den ohnehin schon lärmgeplagten Betroffenen möglichst keinen Sommerurlaub zu gönnen oder diese zu überrumpeln!


*********************** 17. August 2012 *********************

Die AFLG erhebt Berufung gegen den erstinstanzlichen Bescheid der Niederösterreichischen Landesregierung!

Link zur Sammlung der Schriftsätze im Mitgliederbereich (login erforderlich)

Link zur UVP Seite der NÖ LandesregierungLink zur Berichterstattung zur UVP Verhandlung

Link zur Berichterstattung zur UVP Verhandlung

Eine 3. Piste würde ein Umwelt-Desaster für Wien und Umgebung bedeuten, denn es würde damit ein Parallelpisten-System geschaffen. Ein solches bewältigte 2007 in London-Heathrow (ohne 3. Piste) 475.713 Flugbewegungen. Zum Vergleich: 2007 betrugen die Flugbewegungen in Wien-Schwechat 254.870!!! In unsere juristischen und fachlichen Einsprüche können Sie in der Sammlung Einsicht nehmen!

Die Flughafen Wien AG versucht durch den weiteren Ausbau zu einem Flughafendrehkreuz (Hub) den Anteil an Transferpassagieren enorm zu steigern. Von den wachsenden Einnahmen and Landegebühren profitiert der Flughafen und die betroffene Bevölkerung hat entschädigungslos das Nachsehen.

Es droht ein paraller Anflug über West Wien und eine massive Belastung des 23. Bezirks und der angrenzenden Gemeinden durch startende Flugzeuge. Aber nicht nur Wien, sondern auch der gesamte Großraum Wien würde durch die enorme Kapazitätssteigerung in Mitleidenschaft gezogen. Vorsorglich wurde eine enstsprechende Sicherheitszone beantragt. Die Sicherheitszone wird nach erfolgter Genehmigung den betreffenden Grundstückseigentümer als Belastung ins Grundbuch eingetragen. Ein möglicher Wertverlust ist die Folge.

*********************** 07. Jänner 2015 **********************

Zweieinhalb Jahre nach der erstinstanzlichen Entscheidung
beraumt das nun seit 01.01.2014 zuständige Bundesverwaltungsgericht (BVwG) eine mündliche Verhandlung an.
Die Verhandlung findet vom 07. Jänner bis zum 09. Jänner 2015 wie schon alle anderen Termine zu einem ungünstigen Zeitpunkt - diesmal direkt nach den Weihnachtsfeiertagen - statt.
Ein 3er Senat unter Vorsitz von Mag. Karl Büchele erweckt den Eindruck, dass die mündliche Verhandlung eine pro forma Sache ist.

Mittlerweile verzeichnet der Flughafen Wien seit mehreren Jahren rückläufige Flugbewegungen und auch der Gutachter des Flughafens für die Verkehrsentwicklung musste einräumen, dass seine Prognosen bezüglich der Flugbewegungen stark verfehlt wurden!

Wir beanstandeten den mangelnden öffentlichen Bedarf und auch beim Klimagift CO2 hat der Flughafen ganz schlechte Karten. Auch das BVwG sieht in der Darstellung der Ausgleichsmaßnahmen des Flughafens viel Handlungsbedarf.

Die AFLG wehrt sich mit allen juristischen Mitteln und bringt laufend Gutachten gegen dieses Projekt ein!

24.03.2015 Dr. Proksch erreicht Fristverlängerungen für Stellungnahmen der AFLG auf die bei der Verhandlung erstmals vorlegeten Behördengutachten.


Link zur Berichterstattung zur BVwG Verhandlung

*********************** März 2016 **************************

Der Behördengutachter zum Thema Bedarf, DI. Wipf stellt in seinem Gutachten mit statistischen Methoden einen künftigen Bedarf da. Die von ihm verwendeten Methoden sind jedoch nicht für eine Prognose geeignet. Die AFLG beauftragt gemeinsam mit taming aviation Prof. Macoun von der TU-Wien mit einem Gegengutachten, welches die falschen Ansätze aufzeigt und das gesamte Gutachten in Frage stellt.

Der Behördengutachter zum Thema Luftreinhaltetechnik, Prof. Sturm berücksichtigt für seine Berechnungen nur einen engen Bereich um den Flughafen und nur bis zu einer Höhe von 915 m. Dadurch werden die Emissionen erheblich unterschätzt dargestellt.

Sommer 2016: Die AFLG bringt weitere Stellungnahmen zum Themenkomplex Treibhausschadstoffe ein. Die zusätzlichen Emissionen von Treibhausschadstoffen durch die 3. Piste im Prognosejahr 2025 werden bis zu 5% der gesamten Emissionen Österreichs ausmachen! Es sind also erhebliche negative, nicht kompensierbare, Umweltauswirkungen durch die 3. Piste zu erwarten.

*********************** Oktober 2016 ************************

Die AFLG bringt ein Gutachten zu den lokalen Auswirkungen von durch Flugzeuge verursachten Kondensstreifen und induzierten Cirren ein. Ein wesentlicher Mangel des bisherigen UVP-Verfahrens ist, dass die von Kondensstreifen und durch Kondensstreifen induzierte Cirren (Aviation Induced Cirrus - AIC) ausgehenden klimaändernden Effekte sowie Wechselwirkungen nicht behandelt wurden.
Unser Gutachter Dr. Vrtala stellt eine eindeutige wärmende Wirkung von durch Flugzeuge verursachten Kondensstreifen und AICs fest, welche somit das lokale Mikroklima der darunter liegenden Umwelt vor Ort beeinflussen.
Darüber hinaus haben durch Flugzeuge verursachte Kondensstreifen und AICs zweifelsfrei eine herheblich negative Auswirkung auf die Energiegewinnung von Photovoltaik-Anlagen und zwar eine Reduktion von bis zu 30%.

Das Bundesverwaltungsgericht arbeitet nun an dem Erkenntnis und wird neben den sachlichen Mängeln auch über rechtliche Mängel, wie z.B. dass die Flugrouten nicht Teil des Genehmigungsbescheides sind, die mangelnde Bestimmtheit der Auflagen, rechtswidriger Altbestand, das Nicht-Berücksichtigen des Vorsorgeprinzips in Bezug auf Beeinträchtigung der Gesundheit der Bevölkerung durch Luftschadstoffbelastung und der Lärmbelastung, entscheiden.

********************** 9. Februar 2017 ***********************

Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) stoppt die 3. Piste!
Die Richter am BVwG fällen ein mutiges, richtungsweisendes Erkenntnis. Die Richter stellen in ihren Abwägungen den Umweltschutz, die Bremsung des globalen aber auch österreichischen Temperaturanstiegs und den Schutz des Bodens über die wirtschaftlichen Interessen des Flughafens.
Die AFLG hat wesentlich zu diesem Ergebnis beigtragen. Wir haben in ausführlichen gutachterlichen Stellungnahmen den erheblichen Anstieg von schädlichen Emissionen, die durch die 3. Piste verursacht würden, beanstandet. Wir sehen uns in unseren jahrelangen Anstrengungen gegen die 3. Piste nun bestätigt.

Link zum Erkenntis [2.085 KB]


********************** 21. März 2017 ***********************

Der Flughafen Wien und das Land NÖ bringen eine außer ordentliche Revision beim VwGH und eine Beschwerde beim VfGH ein

Link zur ao Revision [6.202 KB]
Link zur VfGH Beschwerde [3.226 KB]


Revision des Landes NÖ als UVP-Behörde

Link zur ao Revision der UVP-Behörde [5.483 KB]


********************** 19. Mai 2017 ***********************

Die AFLG bringt beim VfGH durch Dr. Proksch eine Äußerung auf die Beschwerde des Flughafens und Landes NÖ ein


********************** 06. Juni 2017 ***********************

Die AFLG bringt beim VwGH durch Dr. Porksch eine Revisionsbeantwortung ein


********************** 13. Juni 2017 ***********************

Link zur Replik des Flughafens Wien und Land NÖ auf die VfGH Stellungnahmen [2.130 KB]


Link zur Sammlung der Schriftsätze zum UVP-Verfahren im Mitgliederbereich (login erforderlich)


********************** 29. Juni 2017 ***********************

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hebt das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) auf.
Der politisch besetzte Verfassungsgerichtshof entscheidet in der Flughafencausa erstaunlich schnell und genau 2 Wochen nach dem die geplante Verfassungsänderung zur Verankerung von Wachstum, Beschäftigung und Standort aus Anlass des Erkenntnisses gegen die 3. Piste von rot-schwarz zurückgezogen wurde.
Im Wesentlichen kam der VfGH zum Schluss, dass das BVwG in der angefochtenen Entscheidung die Rechtslage in mehrfacher Hinsicht grob verkannt hatte. Das BVwG hätte den Umweltschutzinteressen bei der Interessensabwägung keinen Vorrang einräumen dürfen, da diese nicht explizit im Luftfahrtgesetzt vorgesehen bzw. ableitbar sind. Auch wären die internationalen Klimaschutzabkommen nicht für die Entscheidung heranzuziehen gewesen. Außerdem sagt der VfGH, dass die CO2 Emissionen der Flugzeuge während des Fluges (cruise-Anteil) dem Flughafen Schwechat nicht zugerechnet werden dürfen (dies hatte die AFLG ja in ihren Stellungnahmen vorgebracht und das BVwG folgte dieser Ansicht).
Der VfGH hätte auch das aus 1957 stammende Luftfahrtgesetzt auf Verfassungskonformität (ob dieses den aktuellen Umweltschutzstandards entspricht) prüfen können, aber das war wohl nicht opportun.

Link zum Verkündungstext [228 KB]

Link zum VfGH Erkenntnis [1.012 KB]

Nun ist wieder das BVwG am Zug.

Die AFLG hat im Herbst 2017 wieder 2 Stellungnahmen eingebracht. Eine Stellungnahme mit Anregung auf Einholung einer Vorabentscheidung des EuGH wegen wesentliche Auslegungsfragen des Unionsrechts und eine Stellungnahme wegen offensichtlicher Befangenheit eines Behördengutachters.


********************** 28. April 2018 ***********************

Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) genehmigt die 3. Piste im zweiten Rechtsgang.
Und wie auch schon im bisherigen Verfahren, kam eine für uns nicht positive Entscheidung kurz vor Feiertagen, diesmal vor Ostern.
Das BVwG wischt nun alle Argumente gegen die 3. Piste teils zynisch vom Tisch. Offenbar war der Druck der neuen Bundesregierung auf das BVwG - die Infrastrukturprojekte betreffend - zu groß.
Die geänderten Lärmauflagen sind lächerlich. Damit sind selbst während der Nachtstunden (22-06 Uhr) noch 70 bis 100 Flugereignisse zulässig. Unter Tags (06-22 Uhr) erlaubt das BVwG beispielsweise bis zu 1000 Flugereignisse über Liesing und das 365 Tage lang im Jahr!
Es hält sich in politischen Kreisen nach wie vor das Gerücht, dass die 3. Piste eine Erleichterung für Wien bringen wird. Genau das Gegenteil ist aber der Fall.
Das BVwG lässt ausdrücklich eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) zu, da es keine Rechtsprechung in Österreich gibt, ob Flugrouten von der Prüfung der Umweltverträglichkeit erfasst sind. Während des gesamten UVP-Verfahrens zur 3. Piste wurden nämlich die Flugrouten (die ja Grundlage für die Lärm- und Schadstoffemissionen sind) nie als verbindlich angenommen, so dass im Fall einer Inbetriebnahme der 3. Piste dann jederzeit andere Flugrouten in Kraft treten könnten. Damit wurde letzten endlich lediglich über einen Betonstreifen am Boden verhandelt.

Link zum BVwG Erkenntnis [1.633 KB]


********************** 09. Mai 2018 ***********************

Die AFLG bringt durch Dr. Proksch fristgerecht eine 116 Seiten starke Revision gegen das Erkenntnis des BVwG ein!


********************** 18. März 2019 ***********************

Der VwGH bestätigt die Genehmigung für den Bau der 3. Piste am Flughafen Wien-Schwechat.
Ein rabenschwarzer Tag für die Gegner der 3. Piste, aber auch für die Umwelt und kommende Generationen!

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat alle Revisionen als unbegründet abgewiesen und bestätigte damit die Bewilligung für den Bau der 3. Piste. Die Revisionen wurden eingangs vom VwGH zwar für zulässig erklärt, aber dann ein Argument nach dem anderen vom Tisch gewischt. Einem unserer zentralen Gegenargumente, dass die Flugrouten im bisherigen Verfahren nicht verbindlich festgelegt wurden, wurde grundsätzlich gefolgt, aber dies nicht als Fehler im UVP-Verfahren erkannt. Es solle dann eben die Austr Control bei der späteren Flugrouten Festlegung sicherstellen, dass hier kein Widerspruch zur UVP-Genehmigung auftrete – eine Verhöhnung der Beschwerdeführer.
Es wurde auch vom VwGH – mit der zynischen Begründung eine starke Belastung der Stadt Wien aufgrund des Ausbaus zu vermeiden - die 3. Piste als Lärmentlastung der Bevölkerung Wiens dargestellt. Das Gegenteil ist der Fall.
Betreffend des Lärmschutzes fand der VwGH nichts daran, dass auf ein sechseinhalb Jahre (!) altes Gutachten verwiesen wurde, welches als Basis für die rechtliche Beurteilung von
Lärmschutz diente und davon ausgegangen wurde, dass es sich derzeit auch auf dem aktuellen Wissensstand befinde. Unsere rezenten gutachterlichen Stellungnahmen oder Studien wurden nicht berücksichtigt!

Der VwGH hat die zentralen Argumente gar nicht näher geprüft oder man wollte ganz einfach nicht. Der VwGH sah sich auch nicht veranlasst in einem unserer angestrebten Vorabentscheidungsersuchen den Europäischen Gerichtshof zur Klärung anzurufen.Es ist eine Schande, wie auch die Richter am VwGH mit dem Klimaschutz umgehen: „…Treibhausgas-Emissionen aus dem Luftverkehr werden dementsprechend grundsätzlich den Luftfahrzeugbetreibern zugeordnet, nicht aber den Betreibern von Flughäfen. Der Klimaschutz steht deshalb der Genehmigung der dritten Piste nicht entgegen.“ Der VwGH folgt somit der schon äußerst fragwürdigen Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes. Dem ist entgegenzuhalten, dass die erhöhten Treibhausgase trotzdem in Österreich ihren Ursprung in der 3. Piste haben werden. Die Gesetze der Physik sind eben nicht verhandelbar und gelten für alle!

Link zum VwGH Erkenntnis [412 KB]



Link zur Sammlung der AFLG Schriftsätze im Mitgliederbereich (login erforderlich)




beantragte erweiterte Sicherheitszone für einen Parallelanflug über Wien. Blau dargestellt die Anflugschneisen für einen Curved Approach Klicken Sie hier.

bestehende Sicherheitszone von 1976 Klicken Sie hier.

Anmerkung zur Flughafen-Mediation:

Privatrechtliche Mediationsergebnisse sind für die UVE (Umweltverträglichkeitserklärung) rechtlich unmaßgeblich. UVE-Behauptungen über einen in der Mediation im Sinne der Bürgerbeteiligung gefundenen Konsens für die Lage der 3. Piste (Parallelpiste 11R/29L) sind unrichtig. Die Pistenlage stand schon längst vor Mediationsbeginn fest. UVE-Behauptungen über einen in der Mediation im Sinne der Bürgerbeteiligung gefundenen Konsens für die Lage der 3. Piste (Parallelpiste 11R/29L) sind unrichtig.

Begründung [23 KB]

Diverse Internetmeldungen als Beweis [964 KB]