Grundsteuer

Der Flughafen Wien ist per Gesetz (GrStG) von der Grundsteuer befreit. Dabei wird der Flächenbedarf sehr großzügig ausgelegt. So sind neben den Einrichtungen zur Abstellung und Unterstellung von Luftfahrzeugen auch die Parkplätze und Shopping-Flächen steuerbefreit.
Zum finanziellen Gegenwert dieses Steuergeschenks für Flughäfen gibt es nur Schätzungen, da es sich um nicht bewertete Liegenschaften handelt.
Das Wirtschaftsforschungsinstitut (Wifo) und der Internationale Währungsfonds (IWF) empfehlen Österreich eine höhere Grundsteuer zur Budgetsanierung. Es ist in diesem Zusammenhang nicht erklärbar, dass z.B. Fluglärm-Geschädigte mit Grundstücksentwertungen durch die Lärmbelastung konfrontiert sind, aber trotzdem ohne Abstriche Grundsteuer zahlen müssen, Flughafen Wien und Co als Verursacher hingegen keine Grundsteuer an die Allgemeinheit abführen.

Mineralölsteuerbefreiung von Kerosin:
Eine Untersuchung für 2011 des Verkehrsclub Österreichs (VCO) zeigt, dass dieses Steuerprivileg Österreichs Budgethaushalt Einnahmen von rund 350 Millionen Euro kostete.
http://www.vcoe.at/de/presse/aussendungen-archiv/details/items/Ausgabe2012-22