Anzeige der Fluglinien wegen
unnötiger Lärmbelästigung und
Personengefährdung im dicht besiedelten Gebiet
Abflüge, Landungen
und Überflüge, die ohne Notwendigkeit über
dicht
besiedeltes Gebiet geführt werden, widersprechen
den Luftverkehrsregeln.
Im Fall der Windstille-Abflugroute
Liesing ist das offensichtlich
aber auch für Landungen über Liesing gibt es
keine
Notwendigkeit, liegt doch Liesing nicht einmal in
Pistenverlängerung. Daher besteht die Möglichkeit einer
Sachverhaltsdarstellung = Anzeige beim zuständigen
Magistratischen Bezirksamt. Dazu gibt es hier ein entsprechendes Formular in 2 unerschiedlichen Formaten (mit sonst identen Inhalt):
Einzige Mindestanforderung ist die
Kenntnis der exakten Uhrzeit des störenden
Überflugs (minutengenau), optimaler Weise sind
auch weitere Beweise wie die FlugID aus www.flightradar24.com
oder www.flugspuren.at
hinzuzufügen. Ebenfalls hilfreich ist eine Lärmmessung zumindest
einer nahe gelegenen Lärmmess-Station
und ggf. auch ein Foto des Flugzeugs. Im Formular sind die zu
ändernden Felder gelb hinterlegt, Bezeichnungen für
die
jeweils einzufügenden Inhalte sind in spitzen Klammern
angegeben
z.B. steht <Uhrzeit>
für des Feld in dem dann die Stunde und Minute einzutragen
ist. Zusätzliche
Infos sind rot hinterlegt.
Das
vollständig ausgefüllte Formular kann per email oder
Fax an das magistratische Bezirksamt Liesing geschickt werden,
zusätzlich ist aber auch noch ein eingeschriebener Brief
empfehlenswert. Davon abgesehen fallen für den Einschreiter,
also
denjenigen der die Sachverhaltsdarstellung schickt,
keine Kosten
an.
Fragen dazu bitte per email an Frau Dr. Buschbeck