OTS0078 5 CI 0350 HPR0001 II                          Mo, 20.Aug 2007

Luftfahrt/Bau/EU/Umwelt/Regierung/Politik/Recht/Rechtsanwälte

Flughafen Wien, EU-Vertragsverletzungsverfahren: Verhandlungen über Nachholen der UVP

   Wien (OTS) - Im EU-Verfahren wegen der unterlassenen Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für die in den letzten Jahren am Flughafen Wien durchgeführten Ausbaumaßnahmen versucht die Kommission nach dem Mahnschreiben vom 21. März 2007 nun gemeinsam mit der Bundesregierung eine Lösung zu finden, die mit den gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften im Einklang steht. Zur Diskussion steht das Nachholen der UVP, um die Rechte der durch den Ausbau beeinträchtigten Bürgerinnen und Bürger wenigstens nachträglich zu wahren. Für die Kommission steht jedenfalls fest, dass Sanierungsbedarf besteht - sollte es zu keiner Einigung kommen, ist mit der Fortsetzung des Vertragsverletzungsverfahrens bis hin zu einer Klage beim Europäischen Gerichtshof zu rechnen.

   Bei einem Besuch der Anwälte der Beschwerdeführer, 27 Bürgerinitiativen aus Wien, Niederösterreich und dem Burgenland, in der zuständigen Abteilung der EG-Kommission informierten sich die Anwälte Heger und Fischer über den Stand des Verfahrens und setzten sich dafür ein, dass die "nachträgliche" UVP, die eigentlich dem Wesen einer UVP völlig widerspricht, nicht nur formal dazu dient, das Beschwerdeverfahren vom Tisch zu bekommen.

Die Anwälte fordern

- die Trennung der Beurteilung der Umweltauswirkungen des bisher
   stattgefundenen Ausbaus von der Frage der Errichtung einer
   dritten Piste in der Zukunft;
- die Offenlegung sämtlicher umweltrelevanter Daten aus den Jahren
   1998 bis 2006;
- die Einbindung der betroffenen Bürger(innen) in die Beurteilung
   des Sachverhalts und die Entscheidungsfindung über mögliche
   Ausgleichsmaßnahmen nach den in der EU-UVP-Richtlinie und im UVP-
   Gesetz vorgesehenen Verfahrensvorschriften;
- verbindliche Auflagen zur Minderung der vom Flughafen
   ausgehenden Belastungen als Ergebnis der UVP.

   "Eine UVP, die keine Auflagen oder sonstigen Maßnahmen nach sich zieht, die für die betroffene Bevölkerung eine spürbare Erleichterung von den Belastungen des Flughafens bringen, ist völlig sinnlos", so Anwältin Heger. Ihr Kollege Fischer ergänzt dazu: "In einer UVP in den 90-iger Jahren hätten die betroffenen Bürger zu der grundsätzlichen Frage, ob ein Ausbau an diesem Standort überhaupt umweltverträglich ist, Parteistellung gehabt. Jetzt kann es ohnehin nur noch um Auflagen gehen, die die Situation erträglicher machen. Der Flughafen ist jedenfalls gut ausgestiegen."

Rückfragehinweis:
   Heger & Partner Rechtsanwälte
   Esslinggasse 17/9, A-1010 Wien
   T: (+43 1) 595 48 18-0, E: office@hegerpartner.com