OTS0078 5 CI 0350 HPR0001
II
Mo, 20.Aug 2007
Luftfahrt/Bau/EU/Umwelt/Regierung/Politik/Recht/Rechtsanwälte
Flughafen Wien,
EU-Vertragsverletzungsverfahren: Verhandlungen über Nachholen der UVP
Wien (OTS) - Im EU-Verfahren wegen der
unterlassenen Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für die in den letzten Jahren
am Flughafen Wien durchgeführten
Ausbaumaßnahmen versucht die Kommission nach dem Mahnschreiben vom 21. März 2007
nun gemeinsam mit der Bundesregierung eine Lösung zu finden, die mit den
gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften im Einklang steht. Zur Diskussion steht
das Nachholen der UVP, um die Rechte der durch den Ausbau beeinträchtigten
Bürgerinnen und Bürger wenigstens nachträglich zu wahren. Für die Kommission
steht jedenfalls fest, dass Sanierungsbedarf besteht - sollte es zu keiner
Einigung kommen, ist mit der Fortsetzung des Vertragsverletzungsverfahrens bis
hin zu einer Klage beim Europäischen Gerichtshof zu rechnen.
Bei einem
Besuch der Anwälte der Beschwerdeführer, 27 Bürgerinitiativen aus Wien,
Niederösterreich und dem Burgenland, in der zuständigen Abteilung der
EG-Kommission informierten sich die Anwälte Heger und Fischer über den Stand des
Verfahrens und setzten sich dafür ein, dass die "nachträgliche" UVP, die
eigentlich dem Wesen einer UVP völlig widerspricht, nicht nur formal dazu dient,
das Beschwerdeverfahren vom Tisch zu bekommen.
Die Anwälte
fordern
- die Trennung der Beurteilung der Umweltauswirkungen
des bisher
stattgefundenen Ausbaus von der Frage der Errichtung
einer
dritten Piste in der Zukunft;
- die Offenlegung
sämtlicher umweltrelevanter Daten aus den Jahren
1998 bis
2006;
- die Einbindung der betroffenen Bürger(innen) in die
Beurteilung
des Sachverhalts und die Entscheidungsfindung über
mögliche
Ausgleichsmaßnahmen nach den in der EU-UVP-Richtlinie
und im UVP-
Gesetz vorgesehenen
Verfahrensvorschriften;
- verbindliche Auflagen zur Minderung der
vom Flughafen
ausgehenden
Belastungen als Ergebnis der UVP.
"Eine UVP, die keine
Auflagen oder sonstigen Maßnahmen nach sich zieht, die für die betroffene
Bevölkerung eine spürbare Erleichterung von den Belastungen des Flughafens
bringen, ist völlig sinnlos", so Anwältin Heger. Ihr Kollege Fischer ergänzt
dazu: "In einer UVP in den 90-iger Jahren hätten die betroffenen Bürger zu der
grundsätzlichen Frage, ob ein Ausbau an diesem Standort überhaupt
umweltverträglich ist, Parteistellung gehabt. Jetzt kann es ohnehin nur noch um
Auflagen gehen, die die Situation erträglicher machen. Der Flughafen ist jedenfalls gut
ausgestiegen."
Rückfragehinweis:
Heger &
Partner Rechtsanwälte
Esslinggasse 17/9, A-1010
Wien
T: (+43 1) 595 48 18-0, E: office@hegerpartner.com