Für die Erarbeitung der einzelnen, unter www.umgebungslaerm.at veröffentlichten Teillärmkarten ist die für die jeweilige Lärmquelle zuständige Behörde zuständig. Im Falle des Fluglärms ist das das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie.
Der Aktionsplan für Umgebungslärm setzt sich grundsätzlich auch aus einzelnen Teil-Aktionsplänen der jeweils zuständigen Behörden zusammen.
Auch der mittlerweile auf unserer Lärmseite unter "Aktionspläne" veröffentlichte Entwurf eines Teil-Aktionsplans Flugverkehr ist vom BMVIT erarbeitet worden und von diesem zu argumentieren.
Die Stellungnahmefristen für die Öffentlichkeit sind je nach Fertigstellung der Teil-Aktionspläne unterschiedlich.
Stellungnahmen zum Entwurf des Aktionsplan Teil B13 Flugverkehr können im Rahmen der Regelungen gemäß §10 Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz vom 6. April 2009 bis 24. Mai 2009 ausschließlich schriftlich abgegeben werden.
Entweder per Mail an aktionsplanung-flug@bmvit.gv.at
oder auf dem Postweg an:
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Radetzkystraße 2 1030 Wien
Kennwort: "Umgebungslärm"
Anfragen zu den strategischen Lärmkarten Flugverkehr können jederzeit elektronisch gerichtet werden an:
umgebungslaerm-flug@bmvit.gv.at
Ich ersuche Sie Ihre Stellungnahme innerhalb der Frist des Verkehrsressorts nochmals an die dafür angegebene Stellungnahme-Mailadresse zu richten.
Das Lebensministerium wird die von Ihnen angesprochenen Problematiken im Zuge der künftigen Abstimmungsgespräche mit dem BMVIT zur weiteren Umgebungslärmumsetzung einbringen.
Mit besten Grüßen
DI
Helfried Gartner
Stellvertretender
Abteilungsleiter
Abteilung V/5,
Verkehr/Mobilität/Siedlungswesen/Lärm
Stubenbastei 5, 1010 Wien
Tel. (+43
1) 51522 1215
Fax (+43 1) 5131579 1083
helfried.gartner@lebensministerium.at