Gesendet: Montag, 23. März 2009 13:49
An:
laerm@umweltbundesamt.at; Umgebungslärm;
umgebungslaerm-flug@bmvit.gv.at
Betreff: Stellungnahme zu den
Lärmkarten aus Liesinger Sicht - Einwendungen gegen die unzulässige
Verharmlosung des Fluglärms durch ungeeignete Lärmkarten - Ansuchen um
Verbesserungen
Sehr geehrte Damen
und Herren,
Allgemeiner
Einspruch gegen die Lärmkarten für Fluglärm
Zuerst einmal möchte
ich darauf hinweisen, dass die Grenzwerte von Fluglärm entsprechend den
angeführten
Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz (BGBl I 60/2005) und
Bundes-Umgebungslärmschutzverordnung (BGBl II 144/2006)
ungeeignet sind, um die Auswirkungen von Fluglärm zu
erfassen:
- Die Grenzwerte in den
oben angeführten Gesetzen von 65 bzw. 55 Dezibel Dauerschall (Tag bzw.
Nacht) nach dBA entsprechen auch laut Bundesumweltamt nicht den bekannten
Dosis-Wirkungsbeziehungen für Fluglärm - Fluglärm erfordert deutlich niedere
Grenzwerte gegenüber den Straßenlärm und nicht höhere:
- In den
WHO-Richtlinien werden deutlich niedrigere Grenzwerte für Lärm von 50
bzw.55 Dezibel für den Tag angegeben, auf Grund der Art des Lärms müssten diese
für Fluglärm noch viel niedriger sein.
- Die Ermittlung von
Fluglärm nach dB(A) ist laut WHO-Richtlinien ungeeignet (siehe
Anhang)
- Fluglärm kann laut
WHO auch nicht über Durchschnittswerte alleine adäquat erfasst werden, in der
Nacht gilt das für alle Arten von Lärm. Daher sind die Lärmkarten hier ebenfalls
völlig ungeeignet.
Daher sind darauf
aufbauende Lärmkarten nicht geeignet die Realität abzubilden. Die minimale Ausdehnung Lärmkarten deckt
sich auch nicht mit dem messbaren Fluglärm und der Wahrnehmung der Betroffenen.
Daher erhebe ich gegen diese unzulässige Verharmlosung
des Fluglärms in der mir vorliegenden Version der Lärmkarten Einspruch und
ersuche um Korrektur entsprechend den
WHO-Richtlinien.
Einspruch
gegen die fehlende Berücksichtigung Liesings in den Lärmkarten für
Fluglärm
Seit der Verlegung
einer Flugroute nach Liesing im Jahr 2004 sind in Liesing und Umgebung etwa
100.000
Menschen zusätzlich vom Fluglärm betroffen:
Für Liesing finden
sich aber in den Lärmkarten keine Angaben, obwohl der Fluglärm in Liesing nicht
nur zu Unmengen an Beschwerden geführt hat, sondern auch objektiv messbar die
WHO-Richtlinien überschreitet - siehe Anhang. Dazu kommen noch nächtliche Überflüge über Liesing mit
mehr als 60 Dezibel - ebenfalls im Widerspruch zu den
WHO-Richtlinien.
Daher ersuche ich um eine Ergänzung der
Lärmkarten betreffend Fluglärm für Liesing unter Berücksichtigung der
WHO-Richtlinien und geeigneter Messverfahren, damit diese nicht weiter völlig an der Realität der dortigen vom
Fluglärm Betroffenen vorbeigehen.
Weiters möchte ich daran erinnern dass 2004 alleine
10.000 Menschen innerhalb kürzester Zeit gegen die Flugrouten über Liesing
unterschrieben haben. Daher sollte sich die Rücknahme dieser Flugrouten über
Liesing auch in den Aktionsplänen finden - gibt es doch genug Alternativen über
weitgehenst unbesiedeltes Gebiet.
Mit der Bitte um Antwort und freundlichen
Grüßen,