Sent: Mittwoch, 12. März 2008 18:25
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Subject: RE: Ersuchen um Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtung unnötigen Fluglärm über den dichtest besiedelten 23. Bezirk mit seinen vielen Grünruhelagen zu vermeiden

Sehr geehrter Herr Schmidt,

Vielen Dank für die schnelle Antwort, die aber leider nicht den gesetzlichen Verpflichtung der ACG und den Bedürfnis der Bevölkerung nach lärmschonenden Fliegen entspricht. Der von Ihnen vorgeschlagen Weg hat sich bereits in der Vergangenheit mehrfach als Sackgasse erwiesen.

Die Frage bzw. Aufforderung an die ACG war, den gesetzlichen Auftrag für lärmschonendes Fliegen umzusetzen und Überflüge über das dichtest besiedelte Liesing entsprechend zu handhaben. Mit wem immer die ACG irgendwelche  Verträge geschlossen hat, dürfte dafür juristisch ebenso irrelevant wie der gesamte Teilvertrag sein. Im übrigen sollte Ihnen bekannt sein, dass dieser in einer vom Flughafen gesteuerten - und nur so genannten - Mediation ohne Einbindung der Hauptbetroffenen Liesinger geschlossen wurde, eine Vorgangsweise die man nur als dubios bezeichnen kann. Ebenso ist das Dialogforum ein rein privater Verein, dessen Kompetenz in juristischer Hinsicht  und für die Diskussion mit der ACG nicht über der eines x-beliebigen Bienenzüchtervereins hinausgehen sollte.

Sollte aber die von mir vorgebrachten Argumente auf Basis österreichischen Rechts wider Erwarten nicht mehr gelten oder durch den Teilvertrag außer Kraft gesetzt worden sein, so ersuche ich um die Zusendung der entsprechenden Gesetzestexte. Andernfalls gehe ich davon aus, dass die Austro Control verpflichtet ist, diese Gesetze einzuhalten, unabhängig davon was in einem Teilvertrag steht oder was ein Dialogforum beschließt oder auch nicht beschließt.

Daher ersuche die ACG nochmals unverzüglich ihren Pflichten nachzukommen und sämtlichen vermeidbaren Fluglärm über Liesing zu vermeiden, der eine ortsübliche Nutzung verhindert. Da es sich bei den überflogenen Gebieten im Fall der Flugrouten über Liesing auch um viele dichtest besiedelte Grünruhelagen und wichtige Naherholungsgebiete handelt, ersuche ich nochmals ausdrücklich darum zumindest alle jene Überflüge zu unterlassen, die:
  •  unter Tags zu mehr als 50 dBA Spitzenschall,
  •  sowie am Wochenende und in den Tagesrandzonen (vor 8h, nach 18h)  mehr als 45 dBA Spitzenschall am Boden erzeugen,
Weiters ersuche ich darum, alle in Liesing noch hörbaren Flugereignisse unterhalb der Reiseflughöhe zwischen 20h und 8h vollständig zu unterlassen.
 
Im übrigen ersuche ich nochmals um die Bekanntgabe der/des bei der Austro Control für die Vermeidung von unnötigen Fluglärm Letztverantwortlichen.

Als letzten Punkt möchte ich Sie noch darauf aufmerksam machen, dass ich mir auch betreffend meiner Informationsbegehren an die ACG die Einhaltung österreichischen Rechts erwarte. Im UIG wird ausdrücklich gefordert die Information in der gewünschten, vorzugsweise in elektronischer Form zu schicken. Ein sinnloses Informationsgespräch am Flughafen ist dafür kein adäquater Ersatz. Sollten Sie mir also die Informationen aus dem FANOMOS System, auf welches Sie Zugriff haben, weiterhin verweigern, ersuche ich um die sofortige Ausstellung eines entsprechenden Bescheids entsprechend dem UIG.

Mit freundlichen Grüßen,

BI Liesing gegen Fluglärm und gegen die 3. Piste