Sent: Mittwoch, 12. März 2008 13:38
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Subject: Ersuchen um Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtung unnötigen Fluglärm über den dichtest besiedelten 23. Bezirk mit seinen vielen Grünruhelagen zu vermeiden

Sehr geehrte Damen und Herren von der Austro-Control,

Ich beschwere mich über den dröhnenden Fluglärm über unserer an sonsten sehr ruhige Gegend in Liesing, der dadurch zu Stande kommen dürfte, dass die Austro Control ihre Verpflichtungen zum lärmschonenden Fliegen nicht wahrzunehmen scheint. So werden mit der Art der Nutzung der Abflugroute über Liesing die Luftverkehrsregeln offensichtlich nicht eingehalten, indem die Bewohner dieses dichtest besiedelten Gebiets offensichtlich vermeidbarem Fluglärm ausgesetzt werden, dessen Vermeidung aber gesetzlich vorgeschrieben ist:
§3 Abs 3 LVR: Es wurde jedoch normiert, dass durch den Betrieb keine größeren Behinderungen oder Belästigungen insb. kein größerer Lärm verursacht werden dürfe als es der ordnungsgemäße Betrieb von Luftfahrzeugen oder Luftfahrgeräten unvermeidbar mit sich bringe.
 
§7 LVR: Bei Flügen über dichtbesiedeltem Gebiet ist eine Flughöhe einzuhalten, durch die u.a. unnötige Lärmbelästigungen vermieden werden.

Gerade über dicht besiedelten Gebieten ist also unnötiger Fluglärm zu vermeiden, ist es doch ein unstrittiges Ziel, dass möglichst wenig Menschen vom Fluglärm betroffen sein sollten.
 
Mit der Verlegung der Flugroute von weniger dicht besiedeltem Gebiet auf dichter besiedeltes Gebiet wurde aber genau das Gegenteil erreicht. Alleine in Liesing sind dadurch mehr als 50.000 Menschen zusätzlich vom Fluglärm betroffen. Die Tatsache, dass bis 2004 um mehrere km stadtauswärts geflogen wurde, spricht dafür, dass diese neue Flugroute nicht notwendig ist. Da der Verschiebung der Flugroute auch keine adäquate Entlastung anderer Menschen gegenübersteht, die damit flugtechnisch in Zusammenhang steht, kann wohl kaum von unvermeidbaren Fluglärm die Rede sein.
 
Auch kann es sich hier nicht um ein Kapazitätsproblem bei der Anzahl der Flugrouten handeln, da für die mit der 3. Piste geplante Erhöhung der Anzahl der Starts und Landungen bis zu einem Faktor 2 auch noch ausreichend andere Flugrouten zur Verfügung stehen dürften, die über weniger dicht besiedelten Gebiet verlaufen. Weiters konnte festgestellt werden, dass es auch Tage gibt, wo auch bei Westwind offensichtlich nicht über Liesing gestartet wird, was ein weiteres Indiz für die Vermeidbarkeit des Fluglärms über Liesing darstellt.
 
Ob es irgendwelche anderen Gründe als möglichst kurze Flugrouten zur Förderung des Transitflughafens Wien Schwechat für die Flugroute über Liesing maßgeblich waren entzieht sich meiner Kenntnis, ich gehe ich auch davon aus, dass die Austro Control über die nötigen Kapazitäten für eine andere Streckenführung verfügen müsste,  die der Vermeidung von unnötigem Fluglärm dient. So ist die aktuelle Anzahl der Starts und Landungen in etwa vorhersagbar gewesen und die Austro Control wird auch seit Bestehen der neuen Flugroute auf die dadurch hervorgerufene, unzumutbare Belästigung durch den Fluglärm in Liesing hingewiesen.
 
Unstrittig dürfte auch sein, dass es eine primäre Aufgabe der Austro Control ist, so fliegen zu lassen, dass unnötiger Lärmbelästigungen vermieden werden. Dazu gibt es auch entsprechende gesetzliche Regelungen:
 
§19 Abs 5 LVR, §19 Abs 1 LVR: Die Austro Control kann unter Bedachtnahme auf die Sicherheit und zur Vermeidung von Lärmbelästigungen besondere An- und Abflugverfahren auftragen.  ...
Pflichtwidrige Unterlassungen dieser Aufgabe durch die ACG begründen einen Amtshaftungsanspruch (Zitat aus einem Urteil des OLG Wien vom 21.8.2006).

Die Flüge der letzten Tage überschreiten wieder einmal den ortsüblichen Lärm bei weitem und führen auch dazu, dass eine ortsübliche Nutzung der Gärten als Erholungsraum nicht mehr möglich ist. Daher handelt es sich also um eine unzumutbare Lärmbelästigung. Alleine heute Vormittag hatten wir 4 Überflüge, bei denen 70-75 dBA Spitzenschall gemessen wurde.

Ich ersuche ich Sie daher unverzüglich ihren Pflichten nachzukommen und sämtlichen vermeidbaren Fluglärm über Liesing zu vermeiden, der eine ortsübliche Nutzung verhindert. Da es sich bei den überflogenen Gebieten im Fall der Flugrouten über Liesing auch um viele dichtest besiedelte Grünruhelagen und wichtige Naherholungsgebiete handelt, ersuche ich darum zumindest alle jene Überflüge zu unterlassen, die:
  •  unter Tags zu mehr als 50 dBA Spitzenschall,  
  •  sowie am Wochenende und in den Tagesrandzonen (vor 8h, nach 18h)  mehr als 45 dBA Spitzenschall am Boden erzeugen,
Weiters ersuche ich darum, alle in Liesing noch hörbaren Flugereignisse unterhalb der Reiseflughöhe zwischen 20h und 8h vollständig zu unterlassen.
 
Im übrigen ersuche ich höflichst um die Bekanntgabe der/des bei der Austro Control für die Vermeidung von unnötigen Fluglärm Letztverantwortlichen.
 
Mit freundlichen Grüßen,

BI Liesing gegen Fluglärm und gegen die 3. Piste