Im Abschlußberichts des Infrastrukturministeriums zum UVP freien Ausbau des Flughafens wurden der EU lärmmindernde Maßnahmen im Zusammenhang mit der Flugroute über Liesing dargelegt.
Die Basis dieser Aussage findet sich in dem mir vorliegenden Dokument (LOWW/VIE Airport Briefing) unter dem Kapitel 3 DEPARTURE unter der Überschrift Speed Restrictions MAX 250 KT below FL100.
Gleichlautende Anweisung findet sich auch in dem von Ihnen angesprochenen Luftfahrthandbuch der Austro Control http://eaip.austrocontrol.at/lo/120112/Charts/LOWW/LO_AD_2_LOWW_24-4-2_en.pdf
Damit bezieht sich der Abschlußbericht des Infrastrukturministeriums also auf ganz reale Unterlagen.
Ihre Behauptungen, es gäbe keine Geschwindigkeitsbeschränkung für Abflüge steht hingegen nicht nur im Widerspruch zu den Aussagen des Infrastrukturministeriums sondern auch zu den oben angeführten Unterlagen.
Richtig ist aber, dass es zwischen angezeigter Airspeed (IAS) und Ground-Speed je nach Höhe entsprechende Unterschiede gibt. Nur dürfe das in vielen Fällen nicht als Erklärung ausreichen:
Denn erstens ist es unklar, ob Flightradar24 nur die Groundspeed oder nicht doch IAS anzeigt.
Zweitens ist die Differenz zwischen den beiden Geschwindigkeiten nicht groß genug, um damit sämtliche Geschwindigkeitsüberschreitungen zu erklären. Beispielsweise dürfte der unten stehende Weckflug vom heutigen Feiertag, den 8.12 um 6:42, bei dem 313 Knoten angezeigt wurden, um vieles zu schnell und damit unnötig laut gewesen sein.
So entsprechen 250 Knoten IAS bei 9950 Fuß laut Umrechnung im Internet http://www.wuermseer.de/rechner.shtml 295 Knoten tatsächliche Air Speed (TAS). Berücksichtig man hier noch die Gegenwindkomponente des stürmischen Westnordwestwinds(280°, bereits am Boden 23 Knoten), um den sich die Groundspeed gegenüber der Airspeed verringern müsste, mit nur 20 Knoten, so dürfte die Ground Speed bei Einhaltung des Geschwindigkeitslimits maximal 275 Knoten betragen. Es ergibt sich also eine Überschreitung von mindestens 38 Knoten.
Falls Sie hier eine andere Erklärung als die Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Geschwindigkeitslimits haben, darf ich Sie um nähere Infos bitten. Andernfalls wäre es schön, wenn die Austro Control aus diesem und ähnlichen Vorfällen entsprechende Konsequenzen zieht.
Abgesehen davon fehlt nach wie vor jede vernünftige Erklärung, warum überhaupt über so dicht besiedelte Gebiete wie den 23. Bezirk gestartet wird, weshalb ich Sie einmal mehr dazu auffordern möchte, volkswirtschaftlich vernünftigeren Alternativen den Vorzug zu geben und die Flugrouten über Liesing einzustellen.
Mit
freundlichen Grüßen,
From: Schmidt Peter [mailto:Peter.Schmidt@austrocontrol.at]
Sent: Mittwoch, 07. Dezember 2011
16:12
Subject: AW: Beschwerde über den Fluglärm im 23. Bezirk -
Nichteinhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit über dicht besiedelten
Gebiet
Sensitivity: Personal
Sehr geehrter Herr !
Zu Ihrer Anfrage können wir Ihnen folgendes mitteilen:
Abflügen vom Flughafen Wien wird durch die Flugsicherung immer so rasch als möglich ein optimaler Steigflug ermöglicht. Das liegt im Interesse der Bevölkerung (Lärm), der Flugsicherung (Flüge müssen auf die Reiseflughöhe gebracht werden) und der Fluglinien (Kosten); Geschwindigkeitsbegrenzungen aus Lärmminderungsgründen gibt es nur für Anflüge (Luftfahrthandbuch AIP Österreich (LOWW AD 2.21 VERFAHREN ZUR LÄRMMINDERUNG) und dabei den Passus: LOW DRAG - LOW POWER APPROACH "b) Wenn nicht anders angewiesen, ist unter FL 100 eine IAS von 250 kt beizubehalten."
Dieses Verfahren gilt - wie oben dargestellt - für Anflüge und kann durch die Flugsicherung auch jederzeit anders angewiesen werden. Es beschreibt sogenannten IAS - indicated air speed. Diese Geschwindigkeit entspricht nicht der tatsächlichen Geschwindigkeit sondern jener, die im Cockpit angezeigt wird. Mit zunehmender Höhe divergieren angezeigte und tatsächliche Geschwindigkeit immer mehr, was auf die abnehmende Luftdichte zurückzuführen ist. Sie finden dazu jede Menge an Informationen im Internet inklusive Formeln zum Konvertieren der beiden Werte. So entspricht zum Beispiel eine IAS von 250kt in einer Höhe von 6.000 ft (2.000 m) einer tatsächlichen Geschwindigkeit von 280kt.
Von einer 'Nichteinhaltung' irgendwelcher Bestimmungen durch Austro Control kann daher keine Rede sein.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen hilfreich gewesen zu sein.
MfG