From: Schmidt Peter [mailto:Peter.Schmidt@austrocontrol.at]
Sent: Mittwoch, 07. Dezember 2011 16:12
Subject: AW: Beschwerde über den Fluglärm im 23. Bezirk - Nichteinhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit über dicht besiedelten Gebiet
Sensitivity: Personal

Sehr geehrter Herr ...!

 Zu Ihrer Anfrage können wir Ihnen folgendes mitteilen:

 Abflügen vom Flughafen Wien wird durch die Flugsicherung immer so rasch als möglich ein optimaler Steigflug ermöglicht. Das liegt im Interesse der Bevölkerung (Lärm), der Flugsicherung  (Flüge müssen auf die Reiseflughöhe gebracht werden) und der Fluglinien (Kosten); Geschwindigkeitsbegrenzungen aus Lärmminderungsgründen gibt es nur für Anflüge (Luftfahrthandbuch AIP Österreich (LOWW AD 2.21 VERFAHREN ZUR LÄRMMINDERUNG) und dabei den Passus: LOW DRAG - LOW POWER APPROACH    "b) Wenn nicht anders angewiesen, ist unter FL 100 eine IAS von 250 kt beizubehalten."

Dieses Verfahren gilt - wie oben dargestellt - für Anflüge und kann durch die Flugsicherung auch jederzeit anders angewiesen werden. Es beschreibt sogenannten IAS - indicated air speed. Diese Geschwindigkeit entspricht nicht der tatsächlichen Geschwindigkeit sondern jener, die im Cockpit angezeigt wird. Mit zunehmender Höhe divergieren angezeigte und tatsächliche Geschwindigkeit immer mehr, was auf die abnehmende Luftdichte zurückzuführen ist. Sie finden dazu jede Menge an Informationen im Internet inklusive Formeln zum Konvertieren der beiden Werte. So entspricht zum Beispiel eine IAS von 250kt in einer Höhe von 6.000 ft (2.000 m) einer tatsächlichen Geschwindigkeit von 280kt.

 Von einer 'Nichteinhaltung' irgendwelcher Bestimmungen durch Austro Control kann daher keine Rede sein. 

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen hilfreich gewesen zu sein.

 
MfG

Peter Schmidt

Austro Control