Nachdrücklicher Hinweis an die Bürgerinitiativen in der Mediation:

Den physischen Personen, die als Organe oder Sprecher von Bürgerinitiativen und Vereinen die privatrechtliche Mediationsvereinbarung unterschreiben wollen, sei mitgeteilt:
Ein Beitritt von Ihnen zum Verein „Arbeitsgemeinschaft von Bürgerinitiativen und Siedlervereinen um den Flughafen Wien 2320 Schwechat“ in der Mediation, mit dem der Mediationsvertrag mit der Verpflichtung auf Rechtsmittelverzicht abgeschlossen werden soll, birgt die
GEFAHR EINER ANSCHEINVOLLMACHT: Jemand der als Repräsentant einer nicht rechtsfähigen BI oder eines Vereines agiert und dadurch den rechtlich unrichtigen Anschein erweckt, als wäre jeder der Bürgerinitiative oder des Vereines der Meinung des Repräsentanten/Organes HAFTET ALS FALSUS PROCURATOR für den von ihm erweckten falschen Anschein und kann von denen, die Unterschriften geleistet haben, bzw. von denen, die er zu vertreten scheint, zur Verantwortung gezogen werden, wenn sein Verhalten dadurch nicht gedeckt war.
Das Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren, das bisher noch nicht einmal unter Vorlage von Unterlagen beantragt ist, ist ein hoheitliches Verfahren
des Landes Niederösterreich. Jemand, der sich privatrechtlich zur Nichtmitwirkung und zur Unterlassung eines Rechtsmittels verpflichtet, stellt eine Blankoermächtigung an den Antragsteller aus, zu tun und zu lassen was er will. Wer das unterstützt, läuft Gefahr, daß sein Vermögen zur Erfüllung der
daraus resultierenden Haftungen nicht ausreicht.

Mit freundlichen Grüßen
Johanna Aschenbrenner-Faltl
johanna.falt@aon.at