AFLG Antifluglärmgemeinschaft Verein gegen entschädigungslose Grundentwertung durch Flugverkehr 1010 Wien, Wipplingerstraße 12/I/4/15 Tel. 535 18 20; 535 18 21; Fax 535 18 214 |
|
An
die Länder Wien und Niederösterreich
An
die Ortsgemeinden, Marktgemeinden und
Städte
der Region Schwechat u. Gr. Enzersdorf
|
Wien, am 1.6.2005 Dr. F/S |
Betrifft: Flughafen Wien-Schwechat; Mediation Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte ! Sehr geehrte Bürgermeisterinnen und Bürgermeister ! Der unterfertigte Obmann ist von den anderen Vereinsorganen zur selbständigen Unterzeichnung dieses Schreibens bevollmächtigt. Jede Mediation ist ein privatrechtlicher Vorgang – kein Zivilprozeß und auch kein Verfahren nach dem AVG – mit dem Ziel kollidierende oder scheinbar kollidierende Interessen der Teilnehmer zu koordinieren. Die wohl größte Mediation seit dem 2. Weltkrieg soll nun mit einer Mediationsvereinbarung (privatrechtlichen) abgeschlossen werden, wobei dem Flughafen (Aktiengesellschaft) überwiegend Gebietskörperschaften als Vertragspartner gegenüberstehen. Eine Mediation an Stellvertretern und vermeintlichen Vertretern erscheint grundsätzlich ungewöhnlich und ist neu ! Nachdrücklich sei jedoch darauf hingewiesen, daß im Privatrecht und damit auch in der Mediation(svereinbarung), jeder ausschließlich durch seinen Bevollmächtigten vertreten wird und nicht durch die Gebietskörperschaft, in deren Gebiet er/sie wohnt und /oder seine/ihre Liegenschaft hat. Ob man sich als Körperschaft des öffentlichen Rechts privatrechtlich zur Erlassung, Nichterlassung oder zur bestimmten Gestaltung öffentlichrechtlicher Normen verpflichten kann, ist ein verfassungsrechtliches Problem. Aber auch das setzt eine jeweils gültige Vollmacht voraus. Verfassungsrechtliche Probleme sind keine Fragen des Selbstverständnisses politischer Organwalter. Mit vorzüglichster Hochachtung AFLG Antifluglärmgemeinschaft Verein gegen entschädigungslose Grundentwertung durch Flugverkehr (Dr. Emmerich Fritz, Obmann) |