26.04 2007 Bericht des AFLG-Obmannes, emer. RA Dr. Emmerich FRITZ über Stand des Musterprozesses und über GV v. 23. April 2007
 
1.) In der Entscheidung des Oberlandesgerichts Wien im Musterprozess Leth wurde zwar bestätigt, dass die gesetzliche Flugservitut auch ein Überfliegen der Liegenschaft Leth ermöglicht, aber es wurde gleichzeitig mit totalerBindungswirkung für alle rechtskräftig klargestellt, wie zu fliegen ist, nämlich unter maximaler Schonung des Einzelnen (das 17-seitige OLG-Urteil wird AFLG-Mitgliedern auf Wunsch zugesandt)
 
Bisher war tatsächlich oberste Maxime, möglichst kostengünstig zu fliegen. Nicht der Einzelne und seine Liegenschaft war interessant, sondern die Kostenseite. Diese Änderung der Situation ist für uns alle wichtig.
 
Beim EuGH wurde für den Musterfall Dr.Leth bereits eine Beschwerde anhängig gemacht, mit  der der entschädigungslose Eingriff ins Privateigentum gerügt wird und das Verfahren ist zur Zahl 11.877/07 beim EuGH anhängig.
 
2.) Auf Grund der Beschwerde von Frau RA Dr. Heger bei der EU-Kommission, dass bisher kein UVP-Verfahren stattfand, hat die EU-Kommission das österr. Ausßenministerium zur Rechtfertigung aufgefordert und beginnt man dem Vernehmen nach, beim Land NÖ die eigene bisherige Vorgangsweise (nämlich Einzelbescheide auszustellen) zu überdenken.
 
3.) Damit der Verein in der Lage ist, in der UVP etwa notwendig werdende, weiterführende Fachgutachten zu erlangen und finanzieren zu können, hat die Vereinsversammlung den Vorstand ermächtigt, bei Notwendigkeit, den Mitgliedsbeitrag bis zur nächsten Vereinsversammlung nötigenfalls bis 15,- Euro/Monat zu erhöhen  - hoffentlich, wird es nicht notwendig.
 
Einstimmig wurde beschlossen, dass auch von Verbandsmitgliedern mit 300,- Euro Eintrittsbeitrag - von denen mehrere anwesend waren - die monatlichen Mitgliedsbeiträge bezahlt werden.
 
Mit herzlichen Grüßen
em. RA Dr. Emmerich FRITZ
Obmann