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26.04
2007 Bericht des AFLG-Obmannes, emer. RA Dr. Emmerich FRITZ über
Stand des Musterprozesses und über GV v. 23. April
2007
1.) In der Entscheidung
des Oberlandesgerichts Wien im Musterprozess Leth wurde zwar
bestätigt, dass die gesetzliche Flugservitut auch ein
Überfliegen der Liegenschaft Leth ermöglicht, aber es
wurde gleichzeitig mit totalerBindungswirkung für alle
rechtskräftig klargestellt, wie
zu fliegen ist, nämlich unter maximaler
Schonung des Einzelnen
(das 17-seitige OLG-Urteil wird AFLG-Mitgliedern auf Wunsch
zugesandt)
Bisher war tatsächlich
oberste Maxime, möglichst kostengünstig zu fliegen.
Nicht der Einzelne und seine Liegenschaft war interessant, sondern
die Kostenseite. Diese Änderung der Situation ist für
uns alle wichtig.
Beim
EuGH wurde für den Musterfall Dr.Leth bereits eine Beschwerde
anhängig gemacht, mit der der entschädigungslose
Eingriff ins Privateigentum gerügt wird und das Verfahren ist
zur Zahl 11.877/07 beim EuGH anhängig.
2.) Auf Grund der Beschwerde
von Frau RA Dr. Heger bei der EU-Kommission, dass bisher kein
UVP-Verfahren stattfand, hat die EU-Kommission das österr.
Ausßenministerium zur Rechtfertigung aufgefordert und
beginnt man dem Vernehmen nach, beim Land NÖ die eigene
bisherige Vorgangsweise (nämlich Einzelbescheide
auszustellen) zu überdenken.
3.) Damit der Verein in der
Lage ist, in der UVP etwa notwendig werdende, weiterführende
Fachgutachten zu erlangen und finanzieren zu können, hat die
Vereinsversammlung den Vorstand ermächtigt, bei
Notwendigkeit, den Mitgliedsbeitrag bis zur nächsten
Vereinsversammlung nötigenfalls bis 15,- Euro/Monat zu
erhöhen - hoffentlich, wird es nicht notwendig.
Einstimmig wurde beschlossen,
dass auch von Verbandsmitgliedern mit 300,- Euro Eintrittsbeitrag
- von denen mehrere anwesend waren - die monatlichen
Mitgliedsbeiträge bezahlt werden.
Mit herzlichen Grüßen
em. RA Dr. Emmerich FRITZ
Obmann
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