OTS0288 5 CI 0278 NEF0017 II Do, 12.Jun 2008

Verkehr/Luftfahrt/Recht/Justiz/Gesundheit

Fluglärm-Betroffene aus NÖ klagt die Republik

Wien (OTS) - Mit einer Klage vor dem VfGH verlangt eine Eigentümerin vom Bund Entschädigung für die Entwertung ihres Grundstücks wegen Fluglärm und fordert die Haftungsübernahme für drohende Gesundheitsschäden.

Eine Niederösterreicherin hat am 12.d.M. mit Unterstützung des gemeinnützigen Vereins AFLG Antifluglärmgemeinschaft, www.fluglaerm.at, und vertreten durch die Wiener Kanzlei PROKSCH & FRITZSCHE Rechtsanwälte eine Staatshaftungsklage beim Verfassungsgerichtshof gegen die Republik Österreich (Bund) eingebracht.

Während die NÖ Landesregierung ein Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren (UVP-Verfahren) nur für die geplante dritte Piste am Flughafen Wien-Schwechat führt, wirft die Fachärztin aus Zwölfaxing der Republik Österreich vor, dass schon für den massiven Ausbau des Flughafens in den letzten 10 Jahren derartige Verfahren durchzuführen gewesen wären. Durch den vom Flughafen Wien-Schwechat ausgehenden Flugbetrieb, den damit verbundenen Fluglärm und die Schadstoffbelastung (Treibstoffrückstände, Abgase) sei ihre Liegenschaft um zumindest 25% entwertet worden; nach internationalen Studien verursacht (Flug-)Lärm auch erhebliche Gesundheitsschäden.

Der Verfassungsgerichtshof ist gem Art 137 Bundes-Verfassungsgesetz für derartige Klagen gegen den Bund oder die Länder zuständig, wenn ein vermögensrechtlicher Anspruch sonst weder bei Gericht noch vor einer Verwaltungsbehörde geltend gemacht werden kann. Der Flugbetrieb kann wegen des daran bestehenden öffentlichen Interesses nicht untersagt werden. Die EU-Kommission hat Österreich aber schon wegen der mangelhaften Umsetzung von EU-Richtlinien im Bereich von UVP-Verfahren gerügt. Dass Grundstückseigentümer in der Umgebung des Großflughafens Wien-Schwechat den immer stärkeren Flugverkehr entschädigungslos dulden müssen, kommt einer Enteignung (Konfiskation) gleich, bzw stellt ein unverhältnismäßiges Sonderopfer der Betroffenen für die Allgemeinheit dar und widerspricht nach Ansicht der Klagevertretung auch der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Rückfragehinweis:

AFLG Antifluglärmgemeinschaft, gemeinnütziger Verein gegen
entschädigungslose Grundentwertung durch Flugverkehr
Tel.: 0650/6162268, Schriftführerin Aschenbrenner-Faltl
www.fluglaerm.at
RA Dr. Wolfram Proksch
PROKSCH & FRITZSCHE Rechtsanwälte OG
Tel.: 01/877 04 54, www.pfr.at

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OTS0288 2008-06-12/17:37

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