Sehr geehrter Herr Umweltminister
Josef Pröll!
Zu meinem gestrigen mail an Sie
mit dem Betreff "Umweltministerium provoziert uns" erhalte
ich in der
Stellungnahme
durch die Wiener Umweltanwaltschaft
den Hinweis auf deren homepage
https://www.wien.gv.at/wua/2005/umgebungslaerm.htm
und zitiere daraus:
"Aus
unserer Stellungnahme zu der vorgeschlagenen Höhe der
Schwellenwerte
Die
Schwellenwerte (Anhang III), die für die Aktionsplanung für
den Bereich Fluglärm bei LDEN von 65dB
und bei LNIGHT von 55dB
liegen sollen, sind hier um jeweils 5dB
höher als jene, die für den Straßenlärm gelten
sollen.
Dies
ist nicht nachvollziehbar und vollkommen unverständlich, zumal
nach Erkenntnissen der aktuellen Lärmforschung und allen
bekannten Untersuchungen gerade der Fluglärm, bei vergleichbaren
Lärmpegeln mit dem Straßenlärm, die größeren
Belästigungs- und Störwirkungen aufweist. . . . . . . . . .
. . . . .
.
. . . .Die Schwellenwerte für die Aktionsplanung sollten daher
diesen klar dokumentierten Erkenntnissen Rechnung tragen.
Entsprechend den Ausführungen und Begründungen zum
Industrielärm, dem die erhöhte Belästigungswirkung
zugestanden wird, soll auch für den Fluglärm ein
Schwellenwert von LDEN 55dB
und von LNIGHT 45dB
festgesetzt werden, um die höhere Belästigung gegenüber
dem Straßenlärm zu berücksichtigen."
Die
Fluglärmbetroffenen ersuchen Sie, Herr Minister
Pröll, höflichst, die Schwellenwerte für Fluglärm
sowohl in der Verordnung zum Umgebungslärmschutzgesetz als auch
in der vorgesehenen Verordnung zum Luftverkehrsgesetz auf die im
rotgeschriebenen Teil der Stellungnahme genannten Werte zu
berichtigen!
Bitte
auch um Beantwortung der Frage, wieso die Verordnung zum
Umgebungslärm"schutz"gesetz zwar im RIS zu finden ist
unter
Gesundheitsrecht,
aber
die Gesundheitsministerin bei der Festsetzung der Schwellenwerte gar
nicht eingebunden war,
sondern nur Verkehrs- Wirtschafts- u.Lebens(Umwelt)ministerium?
Mit freundlichen Grüßen
johanna.faltl@aon.at
www.fluglaerm.at