----- Original Message -----
From: Johanna Aschenbrenner-Faltl
To: Parl. ÖVP Roderich Regler ; Reitmayr Katharina, Mag. ; roderich.regler@parlinkom.gv.at
Cc: mail@oevpklub.at ; BK Dr. Wolfgang Schüssel ; Parl. ÖVP Klubobm. Wilhelm Molterer ; BM Dr. Martin Bartenstein ; BMVIT Helmut Kukacka ; Rath.ÖVP Obm. Johannes Hahn ; Wolfgang Gerstl ; ÖVP GR Roman Stiftner ; BSekr. ÖVP Heinz Paleta ; ÖVP-BR 14 Hannes Taborsky ; 13 BV DI Heinz Gerstbach ; BM Josef Pröll ; Landeshauptm. Dr.Erwin Pröll ; Parl ÖVP Karlheinz Kopf ; BZÖ Peter Westenthaler ; Bürgerm. Dr. Michael Häupl ; erich.valentin@spw.at
Sent: Friday, September 22, 2006 6:59 PM
Subject: an Herrn ÖVP-NAbg. DI Roderich Regler

Sehr geehrter Herr ÖVP-Nationalratsabgeordneter und ÖVP-Bezirksrat im 13.Bez. Roderich Regler!
 
Ich hoffe, Sie sind vom Urlaub zurück, sodass Sie meine Antwort auf Ihren Schimmelbrief persönlich erreicht:
 
  Dass sich Bgm.Häupl und sein Team NICHT DARUM SCHERT,
  dass in der Flughafen-Mediation hauptsächlich Gebiete mit
  ÖVP-Wählerschicht belastet wurden (z.B. fast alle Grünruhelagen
  in Wien und Umgebung) ist verständlich.
  Dass SIE es aber ebenfalls nicht tun, ist NICHT verständlich!
 
Sie wissen ganz genau, dass es mit der 3.Piste für alle diese Gebiete nur noch schlimmer wird und brachten trotzdem den (inzwischen auch beschlossenen) Gesetzesantrag ein, mit dem Sie das UVP-Gesetz u. Luftverkehrsgesetz "zurechtbiegen", damit die UVP zur 3.Piste überhaupt eine Chance hat.
 
Warum orientiert sich die Zumutbarkeit nach der von Ihnen initiierten Gesetzesnovellierung jetzt nicht mehr an den Grundlagen der Gewerbeordnung    ?????????????????? (In Ihrer 6 Punkte-Antwort, die Sie durch Frau Reitmayr senden ließen, verschweigen Sie das ja geflissentlich).
 
Ich zitiere nur aus der Stellungnahme des ÖAL zum Lärmgesetz (Die ÖAL-Richtlinien genießen doch sonst hohes Ansehen bei Gesetzen):
Aus dem Punkt 4c):
a)       Zu Anhang III (Seite 16):
·          Der Bonus für den Schwellenwert für die Aktionsplanung bei Fluglärm von
+ 5 dB gegenüber dem Straßenverkehrslärm widerspricht sämtlichen Ergebnissen der Lärmwirkungsforschung und ist daher abzulehnen.
Unter Berücksichtung der Untersuchungsergebnisse der Lärmwirkungsforschung wird daher gefordert, den Schwellenwert für Fluglärm mit 55 dB für den Lden und 45 dB für den Lnight festzulegen
 
Industrielärm wird aber gar nicht in Lden und Lnight gemessen! Der ganze Quatsch mit den Mittelwerten ist ja bereits ein Entgegenkommen an den Fluglärm u. an den Bahnlärm!
 
Und die 3.Piste bedeutet für Wien und seine schöne  Wienerwaldumgebung ein Umwelt-DESASTER!
 
Aber Sie und Ihre Ministerkollegen aus der gleichen Fraktion scheint das ja alles nicht zu kümmern! Wenn LH Pröll den Flughafenausbau will, dann muß man dem alles opfern und man benützt noch dazu die Ausrede (da LH Häupl den Flughafenausbau auch will), dass auch die SPÖ-Parlamentarier der Gesetzesnovellierung zustimmten! (siehe Ihr Einleitungssatz)
 
Die Schwellwert-Verordnung zum Luftfahrtsgesetz erst nach den Wahlen beschließen zu wollen, spricht Bände (da könnten sonst einige Wähler zu den kleineren Parteien abdriften)!
 
Für Ihr 6-Punkte-Antwortschreiben kann ich mich daher bei bestem Willen nicht bedanken, denn es geht an allem Wesentlichen vorbei und gehört zu dem, was vor einiger Zeit im ORF zu "Sprechblasen" erklärt wurde.
 
Mit freundlichen Grüßen
für die Vereinigung der Fluglärmbetroffenen
in Wien, Niederösterreich u. Burgenland
Johanna Aschenbrenner-Faltl
01/6162268, 0650/6162268
johanna.faltl@aon.at
www.fluglaerm.at
 
----- Original Message -----
From: Reitmayr Katharina, Mag.
To: Johanna Aschenbrenner-Faltl
Sent: Tuesday, August 08, 2006 4:26 PM
Subject: AW: Leider . . .

Sehr geehrte Frau Aschenbrenner-Faltl,
der Nationalrat hat am 13. Juli 2006 mit den Stimmen der beiden Regierungsparteien sowie der SPÖ eine Novelle zum Luftfahrtgesetz beschlossen, die auch am 27. Juli den Bundesrat ohne Einspruch passiert hat. Diese Novelle betrifft Ausbauvorhaben von Flughäfen, die zuvor einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen werden müssen. Dabei geht es um die Einhaltung der durch Gesetz oder Verordnung festgelegten Lärmemissionsgrenzen.
Die bisherige Gesetzeslage sieht vor, dass Maßnahmen zur Lärmbegrenzung auf der Seite der lärmemittierenden Luftfahrzeuge gesetzt werden müssen. Derzeit ist die Benützung der österreichischen Flughäfen in der Regel ohnedies nur Flugzeugen gestattet, die Chapter 3 oder 4 des ICAO Annex 16 entsprechen und somit nach dem Stand der Technik leise sind. Eine Reduzierung des Fluglärms über eine Streuung der Anflug- und Abflugrouten ist aus meteorologischen Gründen (Windrichtung) nur beschränkt möglich.
Wenn nun aus Gründen des Schutzes der Bürgerinnen und Bürger vor Fluglärm die zulässigen Lärmgrenzwerte herabgesetzt werden, kann es vorkommen, dass bei einem Flughafenausbau in einigen niederösterreichischen Gemeinden in der Nähe des Flughafens die niedrigen Grenzwerte nicht eingehalten werden können. Es erscheint jedoch zielführend, generell Lärmgrenzwerte abzusenken und in kleinen Nahbereichen, wo diese Grenzen nicht dargestellt werden können, objektseitige Maßnahmen (wie zum Beispiel Lärmschutzfenster) zu setzen. Die gegenständliche Novelle zum Luftfahrtgesetz soll dies ermöglichen und sieht dazu folgendes vor:
1. Für die Beurteilung des Ausbauvorhabens hinsichtlich des Fluglärmes hat der Verkehrsminister im Einvernehmen mit dem Umweltminister durch Verordnung Immissionsschwellenwerte und die Art ihrer Berechnung festzulegen. Dort, wo durch den Ausbau eine Überschreitung der verordneten Grenzwerte zu erwarten ist, sind geeignete objektseitige Maßnahmen bei den Wohneinheiten vorzunehmen. Auch die Art der Maßnahmen ist durch eine solche Verordnung zu bestimmen. Solche Maßnahmen werden nur im Nahbereich der Flughäfen gesetzt werden müssen.
2. Für die Berechnung des Fluglärms ist jenes Luftfahrtaufkommen maßgeblich, das in zumindest 10 Jahren nach der Antragstellung zu erwarten ist. Das heißt, dass den Berechnungen die steigende Zahl an Flugbewegungen gemäß den Prognosen zugrunde gelegt werden muss.
3. Diese neue gesetzliche Grundlage schafft die Möglichkeit, grundsätzlich die im Mediationsverfahren des Wiener Flughafens vereinbarten Lärmgrenzwerte bei Ausbauten umzusetzen, im Flughafennahbereich jedoch für einzelne Häuser Lärmschutz durch objektseitige Maßnahmen zu realisieren.
4. Die Neuregelung enthebt die Flughäfen nicht der Verpflichtung, im UVP-Verfahren nachzuweisen, dass alle flughafenseitigen Maßnahmen (wie zum Beispiel Optimierung der Start- und Lande-Verfahren) gesetzt werden, um die verlangten Fluggrenzwerte nicht zu überschreiten.
5. Selbstverständlich werden die geplanten Verordnungen mit den Lärmgrenzwerten einer ausreichenden Begutachtung unterzogen, sodass die Interessen aller Stellen Berücksichtigung finden können.
Mit diesem Gesetz erscheinen somit sowohl die berechtigten Anliegen der Bürgerinnen und Bürger als auch die besondere Bedeutung des Flughafens Wien für den Wirtschaftsstandort Österreich berücksichtigt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Abg.z.NR Mag. Dipl.-Ing. Roderich REGLER
 
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Mag. Katharina Reitmayr
Parlamentarische Mitarbeiterin
Palais Epstein
Dr. Karl Renner Ring 1
A-1017 Wien
Tel: 0043-1-40110-4667
Fax: 0043-1-40110-4685