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Original Message -----
From:
Johanna
Aschenbrenner-Faltl
To:
Parl.
ÖVP Roderich Regler
; Reitmayr
Katharina, Mag.
; roderich.regler@parlinkom.gv.at
Cc:
mail@oevpklub.at
; BK
Dr. Wolfgang Schüssel
; Parl.
ÖVP Klubobm. Wilhelm Molterer
; BM
Dr. Martin Bartenstein
; BMVIT
Helmut Kukacka
; Rath.ÖVP
Obm. Johannes Hahn
; Wolfgang
Gerstl
; ÖVP
GR Roman Stiftner
; BSekr.
ÖVP Heinz Paleta
; ÖVP-BR
14 Hannes Taborsky
; 13
BV DI Heinz Gerstbach
; BM
Josef Pröll
; Landeshauptm.
Dr.Erwin Pröll
; Parl
ÖVP Karlheinz Kopf
; BZÖ
Peter Westenthaler
; Bürgerm.
Dr. Michael Häupl
; erich.valentin@spw.at
Sent:
Friday, September 22, 2006 6:59 PM
Subject:
an Herrn ÖVP-NAbg. DI Roderich Regler
Sehr
geehrter Herr ÖVP-Nationalratsabgeordneter und ÖVP-Bezirksrat
im 13.Bez. Roderich Regler!
Ich
hoffe, Sie sind vom Urlaub zurück, sodass Sie meine Antwort auf
Ihren Schimmelbrief persönlich erreicht:
Dass
sich Bgm.Häupl und sein Team NICHT DARUM SCHERT,
dass
in der Flughafen-Mediation hauptsächlich Gebiete mit
ÖVP-Wählerschicht
belastet wurden (z.B. fast alle Grünruhelagen
in
Wien und Umgebung) ist verständlich.
Dass
SIE es aber ebenfalls nicht tun, ist NICHT verständlich!
Sie
wissen ganz genau, dass es mit der 3.Piste für alle diese
Gebiete nur noch schlimmer wird und brachten trotzdem den (inzwischen
auch beschlossenen) Gesetzesantrag ein, mit dem Sie das UVP-Gesetz u.
Luftverkehrsgesetz "zurechtbiegen", damit die UVP zur
3.Piste überhaupt eine Chance hat.
Warum orientiert
sich die Zumutbarkeit nach der von Ihnen initiierten
Gesetzesnovellierung jetzt nicht mehr an den Grundlagen der
Gewerbeordnung ?????????????????? (In Ihrer 6
Punkte-Antwort, die Sie durch Frau Reitmayr senden ließen,
verschweigen Sie das ja geflissentlich).
Ich
zitiere nur aus der Stellungnahme des ÖAL zum Lärmgesetz
(Die ÖAL-Richtlinien genießen doch sonst hohes Ansehen bei
Gesetzen):
Aus
dem Punkt 4c):
a)
Zu Anhang III (Seite 16):
·
Der Bonus für den Schwellenwert für die
Aktionsplanung bei Fluglärm von
+ 5 dB gegenüber
dem Straßenverkehrslärm widerspricht sämtlichen
Ergebnissen der Lärmwirkungsforschung und ist daher abzulehnen.
Unter
Berücksichtung der Untersuchungsergebnisse der
Lärmwirkungsforschung wird daher gefordert, den Schwellenwert
für Fluglärm mit 55 dB für den Lden und 45
dB für den Lnight festzulegen
Industrielärm
wird aber gar nicht in Lden und Lnight gemessen! Der ganze Quatsch
mit den Mittelwerten ist ja bereits ein Entgegenkommen an den
Fluglärm u. an den Bahnlärm!
Und
die 3.Piste bedeutet für Wien und seine schöne
Wienerwaldumgebung ein Umwelt-DESASTER!
Aber
Sie und Ihre Ministerkollegen aus der gleichen Fraktion scheint das
ja alles nicht zu kümmern! Wenn LH Pröll den
Flughafenausbau will, dann muß man dem alles opfern und man
benützt noch dazu die Ausrede (da LH Häupl den
Flughafenausbau auch will), dass auch die
SPÖ-Parlamentarier der Gesetzesnovellierung
zustimmten! (siehe
Ihr Einleitungssatz)
Die
Schwellwert-Verordnung zum Luftfahrtsgesetz erst nach den Wahlen
beschließen zu wollen, spricht Bände (da könnten sonst
einige Wähler zu den kleineren Parteien abdriften)!
Für
Ihr 6-Punkte-Antwortschreiben kann ich mich daher bei bestem Willen
nicht bedanken, denn es geht an allem Wesentlichen vorbei und gehört
zu dem, was vor einiger Zeit im ORF zu "Sprechblasen"
erklärt wurde.
Mit
freundlichen Grüßen
für die Vereinigung der
Fluglärmbetroffenen
in Wien, Niederösterreich u.
Burgenland
Johanna Aschenbrenner-Faltl
01/6162268,
0650/6162268
johanna.faltl@aon.at
www.fluglaerm.at
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Original Message -----
From:
Reitmayr
Katharina, Mag.
To:
Johanna
Aschenbrenner-Faltl
Sent:
Tuesday, August 08, 2006 4:26 PM
Subject:
AW: Leider . . .
Sehr
geehrte Frau Aschenbrenner-Faltl,
der
Nationalrat hat am 13. Juli 2006 mit den Stimmen der beiden
Regierungsparteien sowie der SPÖ eine Novelle zum
Luftfahrtgesetz beschlossen, die auch am 27. Juli den Bundesrat ohne
Einspruch passiert hat. Diese Novelle betrifft Ausbauvorhaben von
Flughäfen, die zuvor einer Umweltverträglichkeitsprüfung
unterzogen werden müssen. Dabei geht es um die Einhaltung der
durch Gesetz oder Verordnung festgelegten Lärmemissionsgrenzen.
Die
bisherige Gesetzeslage sieht vor, dass Maßnahmen zur
Lärmbegrenzung auf der Seite der lärmemittierenden
Luftfahrzeuge gesetzt werden müssen. Derzeit ist die Benützung
der österreichischen Flughäfen in der Regel ohnedies nur
Flugzeugen gestattet, die Chapter 3 oder 4 des ICAO Annex 16
entsprechen und somit nach dem Stand der Technik leise sind. Eine
Reduzierung des Fluglärms über eine Streuung der Anflug-
und Abflugrouten ist aus meteorologischen Gründen (Windrichtung)
nur beschränkt möglich.
Wenn
nun aus Gründen des Schutzes der Bürgerinnen und Bürger
vor Fluglärm die zulässigen Lärmgrenzwerte
herabgesetzt werden, kann es vorkommen, dass bei einem
Flughafenausbau in einigen niederösterreichischen Gemeinden in
der Nähe des Flughafens die niedrigen Grenzwerte nicht
eingehalten werden können. Es erscheint jedoch zielführend,
generell Lärmgrenzwerte abzusenken und in kleinen Nahbereichen,
wo diese Grenzen nicht dargestellt werden können, objektseitige
Maßnahmen (wie zum Beispiel Lärmschutzfenster) zu setzen.
Die gegenständliche Novelle zum Luftfahrtgesetz soll dies
ermöglichen und sieht dazu folgendes vor:
1.
Für die Beurteilung des Ausbauvorhabens hinsichtlich des
Fluglärmes hat der Verkehrsminister im Einvernehmen mit dem
Umweltminister durch Verordnung Immissionsschwellenwerte und die Art
ihrer Berechnung festzulegen. Dort, wo durch den Ausbau eine
Überschreitung der verordneten Grenzwerte zu erwarten ist, sind
geeignete objektseitige Maßnahmen bei den Wohneinheiten
vorzunehmen. Auch die Art der Maßnahmen ist durch eine solche
Verordnung zu bestimmen. Solche Maßnahmen werden nur im
Nahbereich der Flughäfen gesetzt werden müssen.
2.
Für die Berechnung des Fluglärms ist jenes
Luftfahrtaufkommen maßgeblich, das in zumindest 10 Jahren nach
der Antragstellung zu erwarten ist. Das heißt, dass den
Berechnungen die steigende Zahl an Flugbewegungen gemäß
den Prognosen zugrunde gelegt werden muss.
3.
Diese neue gesetzliche Grundlage schafft die Möglichkeit,
grundsätzlich die im Mediationsverfahren des Wiener Flughafens
vereinbarten Lärmgrenzwerte bei Ausbauten umzusetzen, im
Flughafennahbereich jedoch für einzelne Häuser Lärmschutz
durch objektseitige Maßnahmen zu realisieren.
4.
Die Neuregelung enthebt die Flughäfen nicht der Verpflichtung,
im UVP-Verfahren nachzuweisen, dass alle flughafenseitigen Maßnahmen
(wie zum Beispiel Optimierung der Start- und Lande-Verfahren) gesetzt
werden, um die verlangten Fluggrenzwerte nicht zu überschreiten.
5.
Selbstverständlich werden die geplanten Verordnungen mit den
Lärmgrenzwerten einer ausreichenden Begutachtung unterzogen,
sodass die Interessen aller Stellen Berücksichtigung finden
können.
Mit
diesem Gesetz erscheinen somit sowohl die berechtigten Anliegen der
Bürgerinnen und Bürger als auch die besondere Bedeutung des
Flughafens Wien für den Wirtschaftsstandort Österreich
berücksichtigt.
Mit
freundlichen Grüßen
Ihr
Abg.z.NR Mag. Dipl.-Ing. Roderich REGLER
____________________________
Mag.
Katharina Reitmayr
Parlamentarische
Mitarbeiterin
Palais
Epstein
Dr.
Karl Renner Ring 1
A-1017
Wien
Tel:
0043-1-40110-4667
Fax:
0043-1-40110-4685