Sehr
geehrter Herr Umweltminister Josef Pröll!
In
Ihrem Namen und mit Ihrer Unterschrift
hat
Frau Verena Schmidt tieferstehenden Brief versandt,
den
wir mit meiner Antwort auf die homepage www.fluglaerm.at
stellen
und
die Wiener Umweltanwaltschaft ersuchen, dazu Stellung zu nehmen.
Denn
es ist wohl der Gipfel politischer Dreistigkeit,
das
Bundes-Umgebungslärm"schutz"gesetz, BGBl. I
60/2005 v.4.Juli 2005,
und
die ergänzende
Bundes-Umgebungslärm"schutz"verordnung,
BGBl. II 144/2006 v.5.April 2006
als
wichtigen Meilenstein zur Lärmbekämpfung zu bezeichnen !!!
Es
ist im Gegenteil der wichtigste Erfolg für den Flughafen
und seine Aktionäre!
1.)
Wissen Sie überhaupt was Ihr Umgebungslärmschutzgesetz
für Fluglärm bedeutet?
Ein
Beispiel:
Zwölfaxing belasten
derzeit im Jahresdurchschnitt gerechnet täglich ca.
230 Starts mit Einzelereignissen über 80 DB
(ergibt lediglich Dauerschallpegel Lden 55 dB) Mit dem
durch Sie beschlossenen Umgebungslärmschutzgesetz+Verordnung,
dürfen
es täglich 2300 Überflüge werden (= Dauerschallpegel
Lden 65 dB)
(-
wenn Sie es nicht glauben, daß ein um 10dB erhöhter
Dauerschallpegel eine Verzehnfachung der Überflüge erlaubt,
fragen Sie bitte bei Physikern der TU-Wien nach! Eine
Erhöhung um nur 3dB bedeutet breits eine Verdoppelung der
Überflüge,
weitere 3 dB eine Verdoppelung von der Verdoppelung usw. da die
Formel für die Berechnung des Dauerschallpegels einen
Zehnerlogarithmus enthält). Da 75% aller Starts über
Zwölfaxing gehen, dürfen die nach Zwölfaxing sich
verzweigenden 5 Flugrouten
ebenso
mit 10x sovie Überflügen belastet werden. Und
natürlich gilt dasselbe auch für alle Einflugschneisen !!!
2.)
Können Sie mir angesichts solcher Tatsachen erklären, warum
es Umgebungslärm"schutz"gesetz heißt?
Bitte
um keine Ausreden auf die EU-Richtlinien. Die haben es den einzelnen
Ländern freigestellt die Grenzwerte (in Österreich zu
Schwellwerten verwandelt) festzulegen.
3.)
Welche Grenz(Schwell)werte für Fluglärm wollen Sie nun in
den Verordnungen zum novellierten Luftfahrtsgesetz
festschreiben?
(Diese
3 Fragen habe ich bereits am 6.6.06 an Ihr Ministerium gestellt und
bis heute keine konkrete Antwort vom dafür zuständigen Mag.
Helfried Gartner bekommen)
--------------------------------------------------------------------------------------------
Wir
werden jedenfalls die Berechnung und Bedeutung des Dauerschallpegels
zu verbreiten wissen, wenn dieser auch zum novellierten
Luftfahrtsgesetz verordnet wird - und ebenso
den politischen Willen, mehr Transit-Flugverkehr nach Wien zu
ziehen, denn:
so
wie der Brenner einst so dringend von der Politik gefordert
wurde, fordert die Politik jetzt auch Transit in der Luft über
Wien und Umgebung.
*)
zu den Flughafen-Aktionären zählen u.a.: 20% das Land NÖ,
20% das Land Wien und 10% die von beiden Ländern
geschaffene Mitarbeitersstiftung.
Mit
freundlichen Grüßen
für die Vereinigung der
Fluglärmbetroffenen
in Wien, Niederösterreich u.
Burgenland
Johanna
Aschenbrenner-Faltl
01/6162268, 0650/6162268
johanna.faltl@aon.at
www.fluglaerm.at
From:
SCHMIDT, Verena [mailto:Verena.SCHMIDT@lebensministerium.at] On
Behalf Of PRÖLL, Josef
Sent: November 24, 2006
12:12
To: Schneider Jörg
Subject: Fluglärm
Sehr
geehrter Herr Dipl.-Ing. Schneider!
Ich
bedanke mich für Ihr Mail vom 19. September 2006, in dem Sie auf
die Fluglärmsituation im Bereich Inzersdorf aufmerksam machen.
Für
mein Ressort stellen Lärmschutz und Lärmvermeidung einen
wichtigen umweltpolitischen Stellenwert dar. Vieles wurde in
Österreich bereits zum Lärmschutz unternommen, wie
beispielsweise die hohen Investitionen entlang der Verkehrswege
zeigen.
Einen
wichtiger Schritt für den Lärmschutz in ganz Österreich
haben wir mit dem Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz, BGBl. I
60/2005 vom 4. Juli 2005, und der ergänzenden
Bundes-Umgebungslärmschutzverordnung, BGBl. II 144/2006 vom 5.
April 2006 gesetzt. Damit ist ein wichtiger Meilenstein für die
Planung zukünftiger Strategien und Maßnahmen zur
Lärmvermeidung und Lärmbekämpfung geschaffen worden.
Auf
Basis des Umgebungslärmschutzgesetzes hat das Bundesministerium
für Verkehr, Innovation und Technologie für alle sechs
großen österreichischen Flughäfen Lärmkarten zu
erarbeiten. Die strategische Lärmkarte für den Flughafen
Schwechat ist bis 31. Mai 2007 fertig zu stellen und zu
veröffentlichen. Ich darf Ihnen beiliegend auch unsere neue
Broschüre [Laut]schrift übermitteln, die weitere
Informationen zu den neu geschaffenen rechtlichen Instrumenten
bietet.
In
Zusammenhang mit den Ausbauplänen des Flughafens Schwechat
möchte ich auch auf die Ergebnisse der Mediation verweisen.
Unser Ressort war in diesen Prozess zwar nicht eingebunden, das
Ergebnis und insbesondere das Prinzip einer Mediation werden vom
Lebensministerium aber als gute Basis für die weiteren Schritte
bewertet.
Der
Bereich Flugverkehr liegt grundsätzlich im Kompetenzbereich des
Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie. Noch
im Juli konnte bei einer Änderung des Luftfahrtgesetzes
allerdings erreicht werden, dass für die Beurteilung von durch
umweltverträglichkeitspflichtigen Vorhaben bedingtem Fluglärm
der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie im
Einvernehmen mit dem meinem Ressort mittels Verordnung neue
Immissionsschwellenwerte und die Art und Weise der Lärmberechnung
festzulegen hat. Diese Festlegung hat für mich natürlich
auf der Basis der Mediationsergebnisse zu erfolgen.
Das
Lebensministerium wird die Lärmbelastung in Österreich und
insbesondere die Entwicklungen beim Flughafen Schwechat im Sinn des
Lärmschutzes weiterhin genau beobachten. Die von Ihnen
gestellten konkreten Fragen zur Flugverteilung am Wochenende und den
Steigwinkeln werden meine Experten mit dem zuständigen BMVIT
diskutieren.
Ich
kann ihnen versichern, dass ich mich auch weiterhin für eine
wirksame Lärmbekämpfung zum Schutz der Gesundheit der
Bevölkerung einsetzen werde und verbleibe
mit
herzlichen Grüßen
Bundesminister
Josef Pröll
Bundesministerium
für Land- und Forstwirtschaft,
Umwelt-
und Wasserwirtschaft
Stubenring
1
1012
Wien
Tel.:
+43 (0)1 711 00 - 6708
Fax:
+43 (0)1 7120710
Internet:
www.lebensministerium.at