Sehr geehrter Herr Umweltminister Josef Pröll!
 
In Ihrem Namen und mit Ihrer Unterschrift  
hat Frau Verena Schmidt tieferstehenden Brief versandt,
den wir mit meiner Antwort auf die homepage www.fluglaerm.at  stellen
und die Wiener Umweltanwaltschaft ersuchen, dazu Stellung zu nehmen.
 
Denn es ist wohl der Gipfel politischer Dreistigkeit,
das Bundes-Umgebungslärm"schutz"gesetz, BGBl. I 60/2005 v.4.Juli 2005,
und die ergänzende
Bundes-Umgebungslärm"schutz"verordnung, BGBl. II 144/2006 v.5.April 2006
als wichtigen Meilenstein zur Lärmbekämpfung zu bezeichnen !!!
 
Es ist im Gegenteil der wichtigste Erfolg für den Flughafen und seine Aktionäre!
 
1.) Wissen Sie überhaupt was Ihr Umgebungslärmschutzgesetz für Fluglärm bedeutet?
Ein Beispiel:
Zwölfaxing belasten derzeit im Jahresdurchschnitt gerechnet täglich ca. 230 Starts mit Einzelereignissen über 80 DB (ergibt lediglich Dauerschallpegel Lden 55 dB) Mit dem durch Sie beschlossenen Umgebungslärmschutzgesetz+Verordnung, dürfen es täglich 2300 Überflüge werden (= Dauerschallpegel Lden 65 dB)
 
(- wenn Sie es nicht glauben, daß ein um 10dB erhöhter Dauerschallpegel eine Verzehnfachung der Überflüge erlaubt, fragen Sie bitte bei Physikern der TU-Wien nach!  Eine Erhöhung um nur 3dB bedeutet breits eine Verdoppelung der Überflüge, weitere 3 dB eine Verdoppelung von der Verdoppelung usw. da die Formel für die Berechnung des Dauerschallpegels einen Zehnerlogarithmus enthält). Da 75% aller Starts über Zwölfaxing gehen, dürfen die nach Zwölfaxing sich verzweigenden 5 Flugrouten
ebenso mit 10x sovie Überflügen belastet werden. Und natürlich gilt dasselbe auch für alle Einflugschneisen !!!
 
2.) Können Sie mir angesichts solcher Tatsachen erklären, warum es Umgebungslärm"schutz"gesetz heißt?
 
Bitte um keine Ausreden auf die EU-Richtlinien. Die haben es den einzelnen Ländern freigestellt die Grenzwerte (in Österreich zu Schwellwerten verwandelt) festzulegen.
 
3.) Welche Grenz(Schwell)werte für Fluglärm wollen Sie nun in den Verordnungen zum novellierten Luftfahrtsgesetz festschreiben?
 
(Diese 3 Fragen habe ich bereits am 6.6.06 an Ihr Ministerium gestellt und bis heute keine konkrete Antwort vom dafür zuständigen Mag. Helfried Gartner bekommen)
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Wir werden jedenfalls die Berechnung und Bedeutung des Dauerschallpegels zu verbreiten wissen, wenn dieser auch zum novellierten Luftfahrtsgesetz verordnet wird - und ebenso den politischen Willen, mehr Transit-Flugverkehr nach Wien zu ziehen, denn:
 
so wie der Brenner einst so dringend von der Politik gefordert wurde, fordert die Politik jetzt auch Transit in der Luft über Wien und Umgebung.
 
*) zu den Flughafen-Aktionären zählen u.a.: 20% das Land NÖ, 20% das Land Wien und 10% die von beiden Ländern geschaffene Mitarbeitersstiftung.
 
 
Mit freundlichen Grüßen
für die Vereinigung der Fluglärmbetroffenen
in Wien, Niederösterreich u. Burgenland
Johanna Aschenbrenner-Faltl
01/6162268, 0650/6162268

johanna.faltl@aon.at
www.fluglaerm.at 
 
 
 

From: SCHMIDT, Verena [mailto:Verena.SCHMIDT@lebensministerium.at] On Behalf Of PRÖLL, Josef
Sent: November 24, 2006 12:12
To: Schneider Jörg
Subject: Fluglärm
Sehr geehrter Herr Dipl.-Ing. Schneider!
Ich bedanke mich für Ihr Mail vom 19. September 2006, in dem Sie auf die Fluglärmsituation im Bereich Inzersdorf aufmerksam machen.
Für mein Ressort stellen Lärmschutz und Lärmvermeidung einen wichtigen umweltpolitischen Stellenwert dar. Vieles wurde in Österreich bereits zum Lärmschutz unternommen, wie beispielsweise die hohen Investitionen entlang der Verkehrswege zeigen.
Einen wichtiger Schritt für den Lärmschutz in ganz Österreich haben wir mit dem Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz, BGBl. I 60/2005 vom 4. Juli 2005, und der ergänzenden Bundes-Umgebungslärmschutzverordnung, BGBl. II 144/2006 vom 5. April 2006 gesetzt. Damit ist ein wichtiger Meilenstein für die Planung zukünftiger Strategien und Maßnahmen zur Lärmvermeidung und Lärmbekämpfung geschaffen worden.
Auf Basis des Umgebungslärmschutzgesetzes hat das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie für alle sechs großen österreichischen Flughäfen Lärmkarten zu erarbeiten. Die strategische Lärmkarte für den Flughafen Schwechat ist bis 31. Mai 2007 fertig zu stellen und zu veröffentlichen. Ich darf Ihnen beiliegend auch unsere neue Broschüre [Laut]schrift übermitteln, die weitere Informationen zu den neu geschaffenen rechtlichen Instrumenten bietet.
In Zusammenhang mit den Ausbauplänen des Flughafens Schwechat möchte ich auch auf die Ergebnisse der Mediation verweisen. Unser Ressort war in diesen Prozess zwar nicht eingebunden, das Ergebnis und insbesondere das Prinzip einer Mediation werden vom Lebensministerium aber als gute Basis für die weiteren Schritte bewertet.
Der Bereich Flugverkehr liegt grundsätzlich im Kompetenzbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie. Noch im Juli konnte bei einer Änderung des Luftfahrtgesetzes allerdings erreicht werden, dass für die Beurteilung von durch umweltverträglichkeitspflichtigen Vorhaben bedingtem Fluglärm der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie im Einvernehmen mit dem meinem Ressort mittels Verordnung neue Immissionsschwellenwerte und die Art und Weise der Lärmberechnung festzulegen hat. Diese Festlegung hat für mich natürlich auf der Basis der Mediationsergebnisse zu erfolgen.
Das Lebensministerium wird die Lärmbelastung in Österreich und insbesondere die Entwicklungen beim Flughafen Schwechat im Sinn des Lärmschutzes weiterhin genau beobachten. Die von Ihnen gestellten konkreten Fragen zur Flugverteilung am Wochenende und den Steigwinkeln werden meine Experten mit dem zuständigen BMVIT diskutieren.
Ich kann ihnen versichern, dass ich mich auch weiterhin für eine wirksame Lärmbekämpfung zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung einsetzen werde und verbleibe
 
mit herzlichen Grüßen
Bundesminister
Josef Pröll
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft,               
Umwelt- und Wasserwirtschaft
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1012 Wien
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