BÜRO LANDESHAUPTMANN
DR. ERWIN PRÖLL
ST. PÖLTEN, AM 27. Oktober 2004
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1
TELEFON 02742/9005/12019
TELEFAX 02742/9005/15470

LH-F-69/006-2004

Frau
Eleonore Aschenbrenner
E-Mail: eleonore.a@utanet.at

Sehr geehrte Frau Aschenbrenner!

Im Auftrag von Herrn Landeshauptmann Dr. Erwin Pröll darf ich Ihnen für die Übermittlung Ihrer Schreiben vom September dieses Jahres den Flughafen Wien – Schwechat betreffend danken und nunmehr nach Vorliegen einer Stellungnahme der zuständigen Fachabteilung mitteilen, dass so wie jedes Privatunternehmen auch der Flughafen Wien auf Basis bestehender Betriebsbewilligungen agiert. Daher kann der Flughafen Wien wie jedes Privatunternehmen im Rahmen der Betriebsbewilligungen seiner Geschäftstätigkeit nachgehen. Dies natürlich ohne Einmischung der Politik, wogegen sich natürlicherweise jedes Privatunternehmen verwehren würde.

Im Gegensatz dazu ist die Austro Control keine Aktiengesellschaft, sondern eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung im 100 %-igen Eigentum des Bundes und übt die ihr übertragenen behördlichen Aufgaben zur Sicherung des österreichischen Luftraumes und der Flugsicherheit aus.

Die Haltung des Landes Niederösterreich aber auch der Gemeinden Niederösterreichs zum Flughafen Wien sind grundsätzlich positiv, sodass auch die weitere Entwicklung des Flughafen Wien sowohl im Interesse des Landes als auch im Interesse der Gemeinden Niederösterreichs steht. Gerade deshalb wird von den Flughafenanrainergemeinden das Mediationsverfahren ernst genommen, da dieses die Mitsprache an der weiteren Entwicklung des Flughafens unter Mitberücksichtigung von Gemeinde- und Bevölkerungsinteressen gewährleistet. Die Alternativen, die diesem Verfahren gegenüberstehen sind eine 100 %-ige Kapazitätsausnutzung des bestehenden 2-Pisten-Systems oder Planungen des Flughafens für eine 3. Piste, welche mit Sicherheit nicht jenes hohe Ausmaß an Ausgleichsmaßnahmen aufweisen würde, wie dies bis jetzt im Rahmen der Mediation erreicht werden konnte. Vorbehaltlich eines positiven Abschlusses der Mediation ist davon auszugehen, dass dieses Beteiligungsverfahren die raum- und umweltverträglichste Lösung für die Weiterentwicklung des Flughafens Wien ergeben wird.

Der Flughafen Wien-Schwechat ist zweifellos ein bedeutender Standortfaktor für die internationale Anbindung Niederösterreichs und vor allem Wiens an den internationalen Wirtschaftsraum. Durch Beschränkung des Flughafen Wien-Schwechat auf den Tourismusverkehr würde man einerseits dem Flughafen eine wichtige ökonomische Basis entziehen, andererseits hätte ein reiner Tourismusflughafen wesentlich geringere positive Standortauswirkungen auf die Wirtschaftsregion. Tatsächlich ermöglicht erst der Luft-Luft-Verkehr (Transferverkehr) das Aufrechterhalten der bestehenden vielfältigen Destinationen und damit die Einbindung des Flughafens in das internationale Luftfahrtnetz.

Letztendlich hängt auch das ökonomische Schicksal der österreichischen Luftlinie AUA am Standort Schwechat von dieser Hubfunktion ab. Insofern ist Ihre Feststellung, dass vom Transitverkehr weder die Fremdenverkehrswirtschaft noch der Handel sondern ausschließlich die Aktionäre der Flughafen AG profitieren nicht nachvollziehbar. Eine Umsetzung Ihrer Intentionen würde mittel- bis längerfristig viele Arbeitsplätze am Standort Flughafen unmittelbar gefährden. Die Arbeitsplätze in jenen Firmen und Institutionen, die sich in dieser Region aufgrund der guten internationalen Erreichbarkeitsverhältnisse im Flugverkehr angesiedelt haben, wären in weiterer Folge ebenfalls gefährdet.

Abschließend möchten wir betonen, dass unserer Ansicht nach das laufende Mediationsverfahren aufgrund des breit gestreuten Spektrums der daran teilnehmenden Parteien sehr gut geeignet ist, einen tragbaren Ausgleich zwischen lokalen und regionalen und zwischen wirtschaftlichen und umweltbezogenen Interessen zu finden. Wir regen daher an, Ihre Interessen ebenfalls in dieses laufende Verfahren einzubringen.
Mit besten Grüßen
Mag. N a g e l h o f e r
elektronisch unterfertigt