----- Original Message -----
From: AFLG Antifluglärmgemeinschaft
To: post@bmvit.at ; office@bmvit.gv.at ; VB DI Florian Matiasek
Cc: VB Ing. Mag.iur. Manfred Bialonczyk ; robert.boehm@bmvit.gv.at ; MR Dr. Karl Prachner ; sabine.mayer@umweltbundesamt.at ; ursula.platzer-schneider@lebensministerium.at
Sent: Wednesday, January 16, 2008 10:31 AM
Subject: Umsetzung der EU-RL 2001/42/EG ohne Luftverkehr

Sehr geehrte Damen und Herren vom Verkehrsministerium!
Sehr geehrter Herr DI Matiasek!
 
Da Sie es bisher vermieden haben, uns mitzuteilen, dass Sie für die Umsetzung der EU-RL 2001/42/EG
 
ohne Berücksichtigung des Luftverkehrs
 
zuständig waren, sondern auf den Gesetzgeber verwiesen haben, der das Gesetz beschlossen hat,
darf ich Ihnen in der Beilage
 
den Ministerialentwurf des BMVIT
- gezeichnet von Ihnen, sehr geehrter Dipl.Ing. Florian Matiasek -
und für den Bundesminister gezeichnet von Dr. Werner Kovacic
 
für das BGBL. 96 vom 11.August 2005 zur Kenntnis überreichen. In diesem Ministerialentwurf wie im Bundesgesetz werden entgegen der EU-RL lediglich
  1. Hochleistungsstrecken
  2. Wasserstrassen
  3. Bundesstrassen
angeführt, während die EU-Richtline in Art 3 Geltungsbereich als Ausnahmen lediglich festlegt:
 
"(8) Die folgenden Pläne und Programme unterliegen dieser Richtlinie nicht:
Pläne und Programme, die ausschließlich Zielen der Landesverteidigung
oder des Katastrophenschutzes dienen;
Finanz- oder Haushaltspläne und -programme."
 
Der Verweis auf den Gesetzgeber ist also inhaltlich ein Rückverweis auf sich selbst,
woraus wir leider die notwendingen Schlussfolgerungen ziehen müssen
 
Mit freundlichen Grüßen
Johanna Aschenbrenner-Faltl
Schriftführerin der
AFLG Antifluglärmgemeinschaft
ZVR-Nr. 481863180
www.fluglaerm.at
 
----- Original Message -----
From: "Florian MATIASEK" <Florian.MATIASEK@bmvit.gv.at>
To: "Johanna Aschenbrenner-Faltl" <johanna.faltl@aon.at>
Cc: "Karl PRACHNER" <Karl.PRACHNER@bmvit.gv.at>; "Manfred BIALONCZYK" <Manfred.BIALONCZYK@bmvit.gv.at>; "Robert Boehm" <Robert.Boehm@bmvit.gv.at>; <ursula.platzer-schneider@lebensministerium.at>; "ORR Mag. Johannes Scheuringer" <post.RU4@noel.gv.at>; <sabine.mayer@umweltbundesamt.at>
Sent: Friday, December 28, 2007 1:24 PM
Subject: Antw: Umsetzung der EU-RL 2001/42/EG ohne Luftverkehr

> Sehr geehrte Frau Aschenbrenner-Faltl!
>
> Die in Ihrer E-Mail enthaltene Anfrage zur Beschlussfassung des
> Bundesgesetzes über die strategische Prüfung im Verkehrsbereich
> (SP-V-Gesetz) fällt in den Wirkungsbereich des österreichischen
> Gesetzgebers. Detaillierte Informationen zur parlamentarischen
> Behandlung des SP-V-Gesetzes sind auf der Internetseite des
> österreichischen Parlaments <http://www.parlament.gv.at> einsehbar.
>
> Soweit die Vollziehung des SP-V-Gesetzes betroffen ist, welche in den
> Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und
> Technologie fällt, wird festgestellt, dass Einleitung und Durchführung
> einer strategischen Prüfung unter anderem einen Prüfungsgegenstand
> voraussetzen. Dabei handelt es sich um solche Pläne und Programme,
> welche eine Änderung des hochrangigen Bundesverkehrswegenetzes gemäß § 2
> Abs. 2, SP-V-Gesetz zum Inhalt haben.
>
> Mit freundlichen Grüßen
> Florian Matiasek