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----- Original Message -----
From:
AFLG Antifluglärmgemeinschaft
To:
post@bmvit.at ;
office@bmvit.gv.at ; VB
DI Florian Matiasek
Cc:
VB Ing. Mag.iur.
Manfred Bialonczyk ; robert.boehm@bmvit.gv.at
; MR Dr. Karl Prachner
; sabine.mayer@umweltbundesamt.at
; ursula.platzer-schneider@lebensministerium.at
Sent: Wednesday,
January 16, 2008 10:31 AM
Subject: Umsetzung der
EU-RL 2001/42/EG ohne Luftverkehr
Sehr geehrte Damen und Herren vom Verkehrsministerium! Sehr geehrter Herr DI Matiasek! Da Sie es bisher vermieden haben, uns mitzuteilen, dass Sie für die Umsetzung der EU-RL 2001/42/EG ohne Berücksichtigung des Luftverkehrs zuständig waren, sondern auf den Gesetzgeber verwiesen haben, der das Gesetz beschlossen hat, darf ich Ihnen in der Beilage den Ministerialentwurf des BMVIT - gezeichnet von Ihnen, sehr geehrter Dipl.Ing. Florian Matiasek - und für den Bundesminister gezeichnet von Dr. Werner Kovacic für das BGBL. 96 vom 11.August 2005 zur Kenntnis überreichen. In diesem Ministerialentwurf wie im Bundesgesetz werden entgegen der EU-RL lediglich 1. Hochleistungsstrecken 2. Wasserstrassen 3. Bundesstrassen angeführt, während die EU-Richtline in Art 3 Geltungsbereich als Ausnahmen lediglich festlegt: "(8) Die folgenden Pläne und Programme unterliegen dieser Richtlinie nicht: — Pläne und Programme, die ausschließlich Zielen der Landesverteidigung oder des Katastrophenschutzes dienen; — Finanz- oder Haushaltspläne und -programme." Der Verweis auf den Gesetzgeber ist also inhaltlich ein Rückverweis auf sich selbst, woraus wir leider die notwendingen Schlussfolgerungen ziehen müssen Mit freundlichen Grüßen Johanna Aschenbrenner-Faltl Schriftführerin der AFLG Antifluglärmgemeinschaft ZVR-Nr. 481863180 www.fluglaerm.at ----- Original Message ----- From: "Florian MATIASEK" <Florian.MATIASEK@bmvit.gv.at> To: "Johanna Aschenbrenner-Faltl" <johanna.faltl@aon.at> Cc: "Karl PRACHNER" <Karl.PRACHNER@bmvit.gv.at>; "Manfred BIALONCZYK" <Manfred.BIALONCZYK@bmvit.gv.at>; "Robert Boehm" <Robert.Boehm@bmvit.gv.at>; <ursula.platzer-schneider@lebensministerium.at>; "ORR Mag. Johannes Scheuringer" <post.RU4@noel.gv.at>; <sabine.mayer@umweltbundesamt.at> Sent: Friday, December 28, 2007 1:24 PM Subject: Antw: Umsetzung der EU-RL 2001/42/EG ohne Luftverkehr > Sehr geehrte Frau Aschenbrenner-Faltl! > > Die in Ihrer E-Mail enthaltene Anfrage zur Beschlussfassung des > Bundesgesetzes über die strategische Prüfung im Verkehrsbereich > (SP-V-Gesetz) fällt in den Wirkungsbereich des österreichischen > Gesetzgebers. Detaillierte Informationen zur parlamentarischen > Behandlung des SP-V-Gesetzes sind auf der Internetseite des > österreichischen Parlaments <http://www.parlament.gv.at> einsehbar. > > Soweit die Vollziehung des SP-V-Gesetzes betroffen ist, welche in den > Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und > Technologie fällt, wird festgestellt, dass Einleitung und Durchführung > einer strategischen Prüfung unter anderem einen Prüfungsgegenstand > voraussetzen. Dabei handelt es sich um solche Pläne und Programme, > welche eine Änderung des hochrangigen Bundesverkehrswegenetzes gemäß § 2 > Abs. 2, SP-V-Gesetz zum Inhalt haben. > > Mit freundlichen Grüßen > Florian Matiasek |
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