Mein
Ansuchen vom 1.4. um Teilnahme am Umwelt-Ausschuß zum
Lärmgesetz nach §40 der Geschäftsordnung
Sehr
geehrter Herr NAbg. Karlheinz Kopf, ÖVP-Umweltsprecher!
Auf
mein Ansuchen vom 1.4. d.J. habe ich bisher von 3 Fraktionen die
mündliche Zusage bekommen, daß diese das
Ansuchen unterstützen werden
und
habe bei Ihrer Mitarbeiterin Fr.Geiblinger ebenso nachgefragt. Ich
erfuhr von ihr, daß es erst in der ÖVP Fraktion
abgeklärt weden müsse,
aber
daß die eigentliche Entscheidung sowieso bei Frau Glawischnig
liege. Der Mitarbeiter von Fr. Glawischnig hingegen sagte mir, daß
Frau
NAbg. Glawischnig (GRÜNE) jedenfalls
unser Ansuchen unterstützen wird, daß es aber
nicht in der Macht von Frau Glawischnig liege, sich über
Mehrheits-beschlüsse hinwegzusetzen. Wenn also
z.B.ÖVP+BZÖ oder ÖVP+SPÖ
dagegen stimmen, kann Fr. Glawischnig nichts machen.
Der
Mitarbeiter von Herrn Klaus Wittauer, Herr Spreng teilte mir
mit, das Herr
NAbg. Klaus Wittauer (BZÖ) unsere
Teilnahme befürworten wird und
Herr
NAbg. Jan Krainer (SPÖ) hat
mir heute erklärt, daß er sich dafür einsetzen werde,
daß jede Fraktion 2 Bürgerinitiativen
namhaft
machen kann, die an der Ausschuß-Sitzung teilnehmen können,
d.h. daß es maximal 8 BI´s sein könnten.
Ich
hoffe sehr, daß sich an diesen Aussagen nichts ändern wird
und auch Sie unsere Teilnahme befürworten werden. Wir
wissen zwar, daß, wenn es
einmal
im Ministerrat beschlossen ist, im Parlament wenig Aussicht besteht,
noch etwas am Gesetz zu ändern. Aber auch eine kleine Chance
möchten wir wahrnehmen.
mfg
Aschenbrenner-Faltl
6162268, 0650/6162268