Mein Ansuchen vom 1.4. um Teilnahme am Umwelt-Ausschuß zum Lärmgesetz nach §40 der Geschäftsordnung
 
Sehr geehrter Herr NAbg. Karlheinz Kopf, ÖVP-Umweltsprecher!
 
Auf mein Ansuchen vom 1.4. d.J. habe ich bisher von 3 Fraktionen die mündliche Zusage bekommen, daß diese das Ansuchen unterstützen werden
und habe bei Ihrer Mitarbeiterin Fr.Geiblinger ebenso nachgefragt. Ich erfuhr von ihr, daß es erst in der ÖVP Fraktion abgeklärt weden müsse,
aber daß die eigentliche Entscheidung sowieso bei Frau Glawischnig liege. Der Mitarbeiter von Fr. Glawischnig hingegen sagte mir, daß Frau NAbg. Glawischnig (GRÜNE) jedenfalls unser Ansuchen unterstützen wird, daß es aber nicht in der Macht von Frau Glawischnig liege, sich über Mehrheits-beschlüsse hinwegzusetzen. Wenn also z.B.ÖVP+BZÖ   oder  ÖVP+SPÖ dagegen stimmen, kann Fr. Glawischnig nichts machen.
Der Mitarbeiter von Herrn Klaus Wittauer, Herr Spreng teilte mir mit, das Herr NAbg. Klaus Wittauer (BZÖ) unsere Teilnahme befürworten wird und

Herr NAbg. Jan Krainer (SPÖ) hat mir heute erklärt, daß er sich dafür einsetzen werde, daß jede Fraktion 2 Bürgerinitiativen
namhaft machen kann, die an der Ausschuß-Sitzung teilnehmen können, d.h. daß es maximal 8 BI´s sein könnten.
 
Ich hoffe sehr, daß sich an diesen Aussagen nichts ändern wird und auch Sie unsere Teilnahme befürworten werden. Wir wissen zwar, daß, wenn es
einmal im Ministerrat beschlossen ist, im Parlament wenig Aussicht besteht, noch etwas am Gesetz zu ändern. Aber auch eine kleine Chance möchten wir wahrnehmen.
 
mfg Aschenbrenner-Faltl
6162268,  0650/6162268