Sehr
geehrter Herr Dr. Fischer!
Besten Dank für Ihre
Zwischenantwort für Herrn BM Berlakovich!
Da
im Jahr 2005 leider die gesamte ÖVP den noch höheren Werten
im Umgebungslärm"schutz"gesetz
zustimmte (damals
war interessanterweise die SPÖ dagegen, um sich abzuputzen)
ist
es zur Beruhigung der Betroffenen sehr notwendig, dass Sie konkret
mitteilen,
was
BM Berlakovich in der kompletten Überarbeitung des Entwurfes
fordert (und keine "Kompromisse" mit dem BMVIT schließen
wird), nämlich
1.)
Festlegung der von der WHO empfohlenen Werte (Lday 55 dB und Lnight
40 dB)
tagesbezogen
( und nicht
einen lächerlichen Jahresdurchschnittswert !!!)
2.)
Eleminierung jeder Art von Irrelevanzgrenzen, weil diese die
Schwellenwerte untergraben.
3.)
Die Verpflichtung in der VO festzuhalten, mit realen Messungen die
Einhaltung der Schwellenwerte zu überprüfen und nicht mit
theoretischen Berechnungen, da diese von niemanden überprüfbar
sind und nur das zählt, was wirklich an das Ohr des Betroffenen
dringt.
Ich
stelle diese unsere Korrespondenz gerne auf die
www.fluglaerm.at!
Die
Betroffenen werden angesichts der bevorstehenden Wahlen, die weitere
Entwicklung natürlich sehr genau beobachten und ich bitte das
Umweltministerium hier keine
"Kompromisse"
mit dem Regierungspartner SPÖ einzugehen.
Mit
vorzüglicher Hochachtung
Johanna Aschenbrenner-Faltl
für
die Vereinigung der Fluglärmbetroffenen
in Wien,
Niederösterreich und Burgenland
Am
12.02.2010 07:31, schrieb FISCHER, Gustav:
Sehr geehrte Frau Aschenbrenner-Faltl!
Danke für Ihr Schreiben an Herrn Bundesminister Berlakovich, in dem Sie auf die Fluglärmbelastung grundsätzlich und die Unzulänglichkeiten im aktuellen Entwurf zu einer Luftverkehrsimmissionsschutzverordnung des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie im Konkreten hinweisen.
Auch aus Sicht des Lebensministeriums enthält der vorliegende Verordnungsentwurf des Verkehrsressorts eine ganze Reihe von Bereichen, die jedenfalls einer Überarbeitung bedürfen. So werden unter anderem die Ausgestaltung der Punkte Spitzenpegelkriterien für die Nacht, Zeitpunkt der Reduktion der Immissionsschwellenwerte und die Höhe des Irrelevanzkriteriums in den noch folgenden Diskussionen im Vordergrund stehen müssen.
Eine fachliche Bewertung kann aber erst nach Vorliegen eines vom Verkehrsressort auf Basis der eingebrachten Stellungnahmen überarbeiteten Textes erfolgen, der uns bis dato jedoch noch nicht vorliegt.
Wir können Ihnen versichern, dass das Lebensministerium sich auch weiterhin für einen nachhaltigen Schutz der Bevölkerung vor Lärm einsetzen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gustav Fischer
Bundesministerium für Land- Und Forstwirtschaft,
Umwelt und Wasserwirtschaft
Ombudsmann
Min.Rat Dipl-Ing. Dr. Gustav Fischer
Präsidium/Abteilung Öffentlichkeitsarbeit
Stubenring 1,
1012 Wien
t: +43/1/71100 - 2075
f: +43/1/711 00 - 2127
@: gustav.fischer@lebensministerium.at
Von: AFLG Antifluglärmgemeinschaft [mailto:aflg@fluglaerm.at]
Gesendet: Samstag, 30. Jänner 2010 01:03
An: Ostermann, Doris; BERLAKOVICH, Buero
Cc: Grotte Werner; Z Kronenzeitung Erich Vorrath
Betreff: Trotz Ablehnung des UBA hat ÖVP 2005 den überhöhten Fluglärmgrenzwerten zugestimmt
Sehr geehrter Herr Umweltminister Berlakovich!
Sehr geehrte Frau Doris Ostermann!
Mit Erstaunen lese ich heute Freitag 29.1.2009 in der Wiener Zeitung die Aussage von Frau Doris Ostermann, dass das Umweltministerium der drohenden Verordnung des BMVIT nicht zustimmen wird, bevor die Mängel, die das UBA und die gemeinnützige Organisation AFLG Antifluglärmgemeinschaft beanstandet haben, nicht behoben sind.
Steht doch im ersten Satz des VO-Entwurfes:
Auf Grund von § 62 Abs. 4 und § 145b des Luftfahrtgesetzes, BGBl. Nr. 253/1957, zuletzt geändert
durch das Bundesgesetz BGBl. I. Nr. 83/2008 und die Bundesministeriengesetz-Novelle 2009, BGBl. I
Nr. 3, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft verordnet:
Ich darf Ihnen daher auch die Stellungnahme des Ingenieurkonsulenten für Biologie Dr. Johannn Hinteregger in der Beilage übermitteln, der das dem VO-Entwurf zugrunde liegende Gutachten des Hygiene Institutes einer fachlichen Kritik unterzieht, wobei er die Stellen aufzeigt, auf die das im Gutachten selbst erwähnte Wort "ausserwissenschaftlich" überall zutrifft.
Fachliche Info (TU-Physikprofessoren können Ihnen diese bestätigen):
Die Berechnungsformel für den sog. Dauerschallpegel Lden und Lnight
enthält einen dekadischen Logarithmus, sodass plus 3 dB eine Verdoppelung
der Überflüge bedeuten und plus 10dB eine Verzehnfachung (!!!) der Überflüge!
2 dB bedeuten 58% mehr Uberflüge, diese als irrelevant zwischen
Nullszenario und Planszenario zu verordnen, heißt:
De facto würde damit eine fortlaufende Steigerung der Immissionen möglich sein,
da im jeweils 6. Jahr nach der letzten Genehmigung neuer Vorhaben, der dann
vorliegende Istzustand als Nullszenario gelten würde, und somit jeweils ohne
Auflagen Planszenarien mit Auswirkungen bis +2 dB genehmigungsfähig wären.
Die Fluglärmbetroffenen aus Wien, NÖ und Burgenland haben leider eine traurige Erinnerung an die Haltung des Umweltministeriums und der gesamten ÖVP-Parlamentarier beim Umgebungslärm"schutz"gesetz:
ÖVP-Umweltsprecher Karlheinz Kopf hat 2005 - obwohl auch damals das UBA die WHO-Werte forderte - den überhöhten Fluglärmgrenzwerten zugestimmt und alle anderen ÖVP-Parlamentarier auch!
Die Befürchtung, dass es wieder so kommt, ist daher groß!
Die gemeinnützige Umweltorganisation AFLG Antifluglärmgemeinschaft, sowie die Vereinigung der Fluglärmbetroffenen von Wien, NÖ und Burgenland ersucht daher das Umweltministerium dringend um eine öffentliche Distanzierung von diesem VO-Entwurf und Forderung der WHO-Werte, ansonsten bleibt den Fluglärmbetroffenen bis zur Wahl dieser Artikel in Wien Heute in bester Erinnerung:
28.01.2010 (Wien heute) Fluglärminferno geplant ?
Mit freundlichen Grüßen
Johanna Aschenbrenner-Faltl
Schriftführerin der
gemeinnützigen Umweltorganisation
AFLG Antifluglärmgemeinschaft