Blind Copies ergehen an alle 35 BIs von Wien, NÖ u.Bgld.

Sehr geehrter Herr Bundeskanzler Faymann!

Ich möchte Sie nicht im Unklaren lassen, was tausende Fluglärmbetroffene vom Verordnungsentwurf von BM Bures und deren lächerlichen Beschwichtigungsversuch in der Kronenzeitung halten!

Besonders lächerlich, da im Jahr 2005 alle SPÖ-Parlamentarier die WHO-Grenzwerte für Fluglärm forderten
und jetzt dieser menschenfeindliche Rückschritt unter Ihrer Kanzlerschaft ?

Nur damit sich der "arme" Flughafen Kosten für Lärmschutzmaßnahmen spart!

An diesem Flughafen verdienen in erster Linie das Land Wien und NÖ;
in den letzten Jahren wurde an jedes jährlich ca. 10 Mio EUR Dividenden ausgeschüttet,
soll's ein bisserl mehr sein?

Wer hat diesen VO-Entwurf zu verantworten?
Sollte es Sektionschef Bialonczyk als oberster Chef der Zivilluftfahrtsbehörde sein,
so gehört dieser schnellstens in die Wüste geschickt.

Er zeichnet auch für den Aktionsplan Fluglärm verantwortlich - der in Wahrheit gar keiner ist!
In der Stellungnahme der AFLG Antifluglärmgemeinschaft ist u.a.zu lesen
"Unseres Wissens nach ist der in der Kundmachung Unterfertigte, Herr Ing. Mag. Manfred
Bialonczyk nicht Bundesbeamter, sondern Vertragsbediensteter des Bundes, offenbar um ein seiner
angeblichen Mehrleistung entsprechendes höheres Gehalt als dem Beamtengehaltschema entspräche,
erhalten zu können.
"
Also an dieser Stelle Kosten sparen!

Sollte aber Frau BM Bures selbst so darauf bedacht sein, dass die Interessen des Landeshauptmanns von Wien am Flughafen gewahrt beiben, so wird sich das bei den Wahlen auswirken!


Gefordert wird von den Betroffenen

1.) Festlegung der von der WHO empfohlenen Werte (Lday 55 dB und Lnight 40 dB)

tagesbezogen ( und nicht einen lächerlichen Jahresdurchschnittswert !!!)

2.) Eliminierung jeder Art von Irrelevanzgrenzen, weil diese die Schwellenwerte untergraben.

3.) Die Verpflichtung in der VO festzuhalten, mit realen Messungen die Einhaltung der Schwellenwerte zu überprüfen und nicht mit theoretischen Berechnungen, da diese von niemanden überprüfbar sind und nur das zählt, was wirklich an das Ohr des Betroffenen dringt.

4.) Nächtliche Maximalpegel wie sie von den WHO-Night Noise Guidelines 2009 empfohlen werden.
Wir werden die von der WHO festgestellten Gesundheitsrisken durch nächtlichen Fluglärm breitest kommunizieren!


Mit freundlichen Grüßen
Aschenbrenner-Faltl
für die Vereinigung der Fluglärmbetroffenen
in Wien, Niederösterreich und Burgenland