Blind Copies ergehen an alle 35 BIs von
Wien, NÖ u.Bgld.
Sehr geehrter Herr Bundeskanzler
Faymann!
Ich möchte Sie nicht im Unklaren lassen, was
tausende Fluglärmbetroffene vom Verordnungsentwurf von BM Bures
und deren lächerlichen Beschwichtigungsversuch in der
Kronenzeitung halten!
Besonders lächerlich, da im Jahr
2005 alle SPÖ-Parlamentarier die WHO-Grenzwerte für
Fluglärm forderten
und jetzt dieser menschenfeindliche
Rückschritt unter Ihrer Kanzlerschaft ?
Nur
damit sich der "arme" Flughafen Kosten für
Lärmschutzmaßnahmen spart!
An diesem Flughafen
verdienen in erster Linie das Land Wien und NÖ;
in den
letzten Jahren wurde an jedes jährlich ca. 10 Mio EUR Dividenden
ausgeschüttet,
soll's ein bisserl mehr sein?
Wer
hat diesen VO-Entwurf zu verantworten?
Sollte es Sektionschef
Bialonczyk als oberster Chef der Zivilluftfahrtsbehörde sein,
so gehört dieser schnellstens in die Wüste geschickt.
Er zeichnet auch für den Aktionsplan Fluglärm
verantwortlich - der in Wahrheit gar keiner ist!
In der
Stellungnahme der AFLG Antifluglärmgemeinschaft ist u.a.zu
lesen
"Unseres Wissens nach ist der
in der Kundmachung Unterfertigte, Herr Ing. Mag. Manfred
Bialonczyk
nicht Bundesbeamter, sondern Vertragsbediensteter des Bundes,
offenbar um ein seiner
angeblichen Mehrleistung entsprechendes
höheres Gehalt als dem Beamtengehaltschema entspräche,
erhalten
zu können."
Also an dieser Stelle Kosten
sparen!
Sollte aber Frau BM Bures selbst so darauf bedacht
sein, dass die Interessen des Landeshauptmanns von Wien am Flughafen
gewahrt beiben, so wird sich das bei den Wahlen auswirken!
Gefordert
wird von den Betroffenen
1.) Festlegung der von der WHO
empfohlenen Werte (Lday 55 dB und Lnight 40 dB)
tagesbezogen
( und nicht
einen lächerlichen Jahresdurchschnittswert !!!)
2.)
Eliminierung jeder Art von Irrelevanzgrenzen, weil diese die
Schwellenwerte untergraben.
3.)
Die Verpflichtung in der VO festzuhalten, mit realen Messungen die
Einhaltung der Schwellenwerte zu überprüfen und nicht mit
theoretischen Berechnungen, da diese von niemanden überprüfbar
sind und nur das
zählt, was wirklich an das Ohr des Betroffenen dringt.
4.)
Nächtliche Maximalpegel wie sie von den WHO-Night Noise
Guidelines 2009 empfohlen werden.
Wir werden die von der WHO
festgestellten Gesundheitsrisken durch nächtlichen Fluglärm
breitest kommunizieren!
Mit freundlichen
Grüßen
Aschenbrenner-Faltl
für die Vereinigung
der Fluglärmbetroffenen
in Wien, Niederösterreich und
Burgenland