Sehr geehrter Herr Dr. Kostelka!
 
Ihr Kurier-Interview gibt Hoffnung und daher stellen wir dieses Schreiben, sowie Ihre Antwort darauf, auf die homepage.
 
Bitte um Bestätigung Ihrer Aussage im beiliegenden Kurier-Artikel:
 
"Wenn durch den Betrieb der Piste die von der Weltgesundheitsorganisation WHO definierten Lärmgrenzwerte überschritten würden, darf die Behörde die 3.Piste gar nicht erst genehmigen.
 
Um ihre Kontrollfunktion ausüben und etwaige Missstände abstellen zu können, müsse die Volksanwaltschaft daher erst die Entscheidungen der Behörde abwarten."
 
Bitte weiters um Beantwortung folgender 2 Fragen:
 
Per Bundes-Umgebungslärmschutzverordnung BGBl. II Nr. 144/2006 wurde ein Schwellenwert f.Fluglärm mit L den 65 dB festgesetzt der in keinster Weise den WHO-Definitionen entspricht!
 
Die Verordnung wurde in Zusammenwirken von Verkehrs-, Umwelt- und Wirtschaftministerium erlassen, das Gesundheitsministerium wurde gar nicht eingebunden, wiewohl die Verordnung im RIS zu finden ist unter "Index  82/2 Gesundheitsrecht allgemein"  - seltsam, nicht?
 
Auch die in der Mediation vereinbarten Schwellenwerte entsprechen in keinster Weise den WHO-Definitionen!
 
Frage 1.)
Können Sie trotz der zitierten Verordnung die Einhaltung der von der WHO empfohlenen Schwellenwerte einfordern?
Wenn NEIN, was können sie gegen diese Verordnung unternehmen?
 
Frage 2.)
Wissen Sie, dass eine Erhöhung des L den um nur 3 dB bereits eine Verdoppelung der Flieger ermöglicht, und weitere 3 dB eine Verdoppelung von der Verdoppelung und immer so weiter, sodass z.B. eine Erhöhung um 10 dB bedeutet, dass 10mal soviel Flieger mit 80-90 dB über bewohnte Gebiete drüberfliegen dürfen ???
 
Die TU-Professoren Dr. Peter Kral, Maschinenbau und Dr. Ewald Benes, Physiker,  können Ihnen das bestätigen  !!!!!!!)
 
Im Namen der Fluglärmbetroffenen von Wien, NÖ u. Bgld. ersuche ich höflich um Ihre Antwort und zeichne
 
Mit freundlichen Grüßen
Johanna Aschenbrenner-Faltl
Tel. 01/6162268, 0650/6162268