Sehr
geehrter Herr Dr. Kostelka!
Ihr
Kurier-Interview gibt Hoffnung und daher stellen wir dieses
Schreiben, sowie Ihre Antwort darauf, auf die homepage.
Bitte
um Bestätigung Ihrer Aussage im beiliegenden Kurier-Artikel:
"Wenn
durch den Betrieb der Piste die von der Weltgesundheitsorganisation
WHO definierten Lärmgrenzwerte überschritten würden,
darf die Behörde die 3.Piste gar nicht erst genehmigen.
Um
ihre Kontrollfunktion ausüben und etwaige Missstände
abstellen zu können, müsse die Volksanwaltschaft daher erst
die Entscheidungen der Behörde abwarten."
Bitte
weiters um Beantwortung folgender 2 Fragen:
Per
Bundes-Umgebungslärmschutzverordnung BGBl. II Nr.
144/2006 wurde ein Schwellenwert f.Fluglärm mit L den 65
dB festgesetzt der in keinster Weise den WHO-Definitionen
entspricht!
Die
Verordnung wurde in Zusammenwirken von Verkehrs-, Umwelt- und
Wirtschaftministerium erlassen, das Gesundheitsministerium wurde gar
nicht eingebunden, wiewohl die Verordnung im RIS zu finden
ist unter "Index 82/2 Gesundheitsrecht allgemein"
- seltsam,
nicht?
Auch
die in der Mediation vereinbarten Schwellenwerte entsprechen in
keinster Weise den WHO-Definitionen!
Frage
1.)
Können
Sie trotz der zitierten Verordnung die Einhaltung der von
der WHO empfohlenen Schwellenwerte einfordern?
Wenn
NEIN, was können sie gegen diese Verordnung unternehmen?
Frage
2.)
Wissen
Sie, dass eine Erhöhung des L den um nur 3 dB bereits eine
Verdoppelung der Flieger ermöglicht, und weitere 3 dB eine
Verdoppelung von der Verdoppelung und immer so weiter, sodass
z.B. eine Erhöhung um 10 dB bedeutet,
dass 10mal soviel Flieger mit
80-90 dB über bewohnte Gebiete drüberfliegen dürfen
???
Die
TU-Professoren Dr. Peter Kral, Maschinenbau und Dr. Ewald Benes,
Physiker, können Ihnen das bestätigen !!!!!!!)
Im
Namen der Fluglärmbetroffenen von Wien, NÖ u. Bgld. ersuche
ich höflich um Ihre Antwort und zeichne
Mit
freundlichen Grüßen
Johanna
Aschenbrenner-Faltl
Tel.
01/6162268, 0650/6162268