ANTIFLUGLÄRMGEMEINSCHAFT (AFLG)
Verein gegen entschädigungslose Grundentwertung durch Flugverkehr
Unter der ZVR-Nr.481863180 eingetragener Verein, parteienunabhängig, gemeinnützig gem §§34ff BAO


Der erfahrene und kompetente Vereinsobmann emer. RA Dr. Emmerich Fritz arbeitet für uns ehrenamtlich, ebenso alle weiteren Vorstandsmitglieder!

Schon sein Vater hatte ihn gelehrt: „Die vornehmste Aufgabe eines Rechtsanwaltes ist es, dem vermeintlich Schwächeren gegen den vermeintlich Stärkeren zu seinem Recht zu verhelfen. “Entschädigungslose Entwertung des Eigentums ist weder nach österreichischem noch nach EU-Recht zulässig!


Ziel unseres Musterprozesses ist es, dass DIE DERZEITIGE FORM der AUSÜBUNG des FLUGSERVITUTS als überzogen - und damit rechtswidrig - unterbleibt, da sie eine Wertminderung überflogener Liegenschaften zur Folge hat, die entschädigt werden müsste.
Zur Vermeidung hoher Entschädigungszahlungen würden Flugrouten, die sich derzeit für die Aviation Group als rentabel erweisen, über weniger besiedelte Gebiete und höher geführt werden müssen.


AUSSER der Zielsetzung die Sie in den Informationen lesen vertritt RA Dr. Fritz, als ehrenamtlicher Obmann der AFLG, die Mitglieder in dem Umweltverträglichkeits-Verfahren (UVP) zur 3. Piste kostenlos.
Jeder Einzelne, der betroffen sein „könnte“ hat dadurch Parteistellung und die Erfolgsaussichten sind umso größer, je mehr Mitglieder RA Dr. Fritz bevollmächtigen, sie zu vertreten.


Unser 2. Anwalt Dr. Proksch, seine Philosophie:

Hochwertige juristische Arbeit zeichnet sich durch Klarheit der Gedanken und Präzision in der Formulierung aus.
Einsatzfreude bedeutet für uns Freude an der Arbeit selbst sowie Hartnäckigkeit, Ausdauer und Zielstrebigkeit bei der Durchsetzung der Interessen unserer Klienten. Lösungsorientiertes Arbeiten verlangt nach Kreativität und Courage. „Das geht nicht“ oder „unmöglich“ sind uns vom Ansatz her fremd.
Dr. Proksch setzt dabei auf die Tradition einer mehr als 60 Jahre zurück reichenden Kanzleigeschichte.


Mitgliedsbeiträge, Spenden bitte auf das Kto.Nr. 284 26 100 500, BLZ 20111 (Erste Bank) AFLG Antifluglärmgemeinschaft
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