AFLG Antifluglärmgemeinschaft

Klarstellung im Seminar der ARS Akademie für Recht und Steuern „UVP- (Umweltverträglichkeitsprüfungs-) Verfahren 2006“:

Unser Obmann, emer. RA Dr. Emmerich Fritz, besuchte selbstverständlich dieses Seminar, das von 4 anerkannten Fachleuten unter der juristischen Stabführung von Universitätslektor RA Dr. Michael Hecht gehalten wurde.

Die Klarstellung, dass beim Flughafen Wien, nicht jedes einzelne Objekt (wie z.B. Parkhaus, Bürogebäude, Tower, Skylink usw.) genehmigungsfähig ist, sondern alles zusammen, also das Gesamtprojekt UVP-pflichtig ist, wurde anhand folgenden Beispiels aus Vorarlberg erläutert:

Eine bekannte Getränkefabrik wollte ein Bürogebäude zur Fabrik errichten, worauf ihr von der dortigen Baubehörde erklärt wurde, dass damit das gesamte Fabriks-
Gelände UVP-pflichtig wird.

Daraufhin setzte Dr. Fritz erste rechtliche Schritte im UVP-Verfahren
schon vor Eröffnung desselben:


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