AFLG
Antifluglärmgemeinschaft
Klarstellung
im Seminar der ARS Akademie für Recht und Steuern „UVP-
(Umweltverträglichkeitsprüfungs-) Verfahren 2006“:
Unser Obmann, emer. RA Dr. Emmerich
Fritz, besuchte selbstverständlich dieses Seminar, das von 4
anerkannten Fachleuten unter der juristischen Stabführung von
Universitätslektor RA Dr. Michael Hecht gehalten wurde.
Die Klarstellung, dass beim Flughafen
Wien, nicht jedes einzelne Objekt (wie z.B. Parkhaus, Bürogebäude,
Tower, Skylink usw.) genehmigungsfähig ist, sondern alles
zusammen, also das Gesamtprojekt UVP-pflichtig ist, wurde anhand
folgenden Beispiels aus Vorarlberg erläutert:
Eine bekannte Getränkefabrik
wollte ein Bürogebäude zur Fabrik errichten, worauf ihr von
der dortigen Baubehörde erklärt wurde, dass damit das
gesamte Fabriks-
Gelände UVP-pflichtig wird.
Daraufhin
setzte Dr. Fritz erste rechtliche Schritte im UVP-Verfahren
schon
vor Eröffnung desselben:
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