ANTIFLUGLÄRMGEMEINSCHAFT (AFLG)
Verein gegen entschädigungslose Grundentwertung durch Flugverkehr
§ zwecks zivilgerichtlichen Vorgehens gegen Fluglärm §

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Verschaffen Sie sich Recht gegen Fluglärm ohne eigenes Prozessrisiko
durch Ihren Beitritt zur AFLG,

denn der Fluglärm soll noch weiterwachsen!

Über unseren Wohnbereich verlaufen Flugrouten. Lärm und Kerosinabgase durch Flugzeuge haben in den letzten Jahren spürbar zugenommen. Leider droht uns allen noch mehr Fluglärm.
Durch folgende Fakten führen sich alle Jubelmeldungen von Politikern ad absurdum:
  1. Die dritte Piste in Schwechat soll unbedingt durchgesetzt werden und dem Flughafen Wien eine Kapazität wie derzeit London Heathrow ermöglichen (bis zu 480000 Flugbewegungen/Jahr).
  2. Eine neue Rechtslage (Lärmgesetz) soll eine Vervielfachung der Flugbewegungen erlauben. Das UVP-Gesetz wird ausgehöhlt (Hinsichtlich
    Sportstätten schon geschehen).
  3. Die Politik arbeitet bewusst auf mehr Transit-Verkehr und eine Frachtumschlage-Drehscheibe hin! Der Flughafen Wien soll zu einem internationalen Umsteigedrehkreuz ausgebaut werden. Die AUA hat derzeit schon 56% Umsteiger und lockt weitere durch Prämienzahlungen an. Umsteiger bringen kaum Arbeitsplätze, aber Start- und Landegebühren für den Flughafen! (Eigentümer der Flughafen Wien AG sind mit je 20% Aktienbesitz die Länder Wien und NÖ, und mit 10% die Mitarbeiterstiftung)
Stoppen wir diese Entwicklung!
Touristenverkehr: JA, internationales Umsteige-Drehkreuz: NEIN !

Antifluglärmgemeinschaft (AFLG)
Verein, gegen entschädigungslose Grundentwertung durch Flugverkehr

Der gemeinnützige Verein will einen MUSTERPROZESS auf Basis des Eigentumrechts finanzieren, wobei primär auf Unterlassung geklagt wird. Danach können die Vereinsmitglieder gleiche oder ähnliche Klagen einbringen, die dann üblicherweise schnell durchgebracht werden können. Der Verein trägt das Prozessrisiko. Mitglieder können nicht belangt werden, soweit sie nicht selbst Prozessparteien sind. Der Musterprozeß wird finanziert durch Beitrittsgebühren und monatliche Mitgliedsbeiträge.

Nur steigende Kosten für Entschädigungszahlungen werden zu einer Limitierung der Flugbewegungen und zu weniger belastend geführten Flugrouten führen!

Vereinsobmann ehrenamtlich: emer. RA Dr. Emmerich Fritz, Wien 1, Wipplingerstr.12
Vertretung vor Gericht:             RA Dr. Kurt Janek, Wien 1, Singerstr.13 (Anwaltsprüfer)

verschaffen Sie sich Recht gegen Fluglärm ohne eigenes Prozessrisiko
durch Ihren Beitritt zur AFLG!

o. Mitglieder    Beitrittsgebühr € 20,--   Mitgliedsbeitrag monatlich €10,-(zusätzl. Spenden willkommen!)
b.o. Mitglieder Beitrittsgebühr € 300.-- Mitgliedsbeitrag monatlich €10,- (b.o. Mitglieder können an der Vorstandssitzung am 30.3.05 teilnehmen)

Einzahlungen: Kto Erste Bank 284-26-100-500 BLZ 20111 d. Antifluglärmgemeinschaft (AFLG)

>> Anmeldung: telef. bei Frau Aschenbrenner-Faltl 0650/6162268 johanna.faltl@aon.at oder hier
download Beitrittsformular AFLG