ANTIFLUGLÄRMGEMEINSCHAFT
(AFLG)
Verein
gegen entschädigungslose Grundentwertung durch Flugverkehr
§
zwecks zivilgerichtlichen Vorgehens gegen Fluglärm §
Verschaffen
Sie sich Recht gegen Fluglärm ohne eigenes Prozessrisikodurch
Ihren Beitritt zur AFLG, denn
der Fluglärm soll noch weiterwachsen!
Über
unseren Wohnbereich verlaufen Flugrouten. Lärm und Kerosinabgase
durch Flugzeuge haben in den letzten Jahren spürbar zugenommen.
Leider droht uns allen noch mehr Fluglärm.
Durch
folgende Fakten führen sich alle Jubelmeldungen von Politikern
ad absurdum:
Die
dritte Piste in Schwechat soll
unbedingt durchgesetzt werden und dem Flughafen Wien eine Kapazität
wie derzeit London Heathrow ermöglichen (bis zu 480000
Flugbewegungen/Jahr).
Eine
neue Rechtslage (Lärmgesetz) soll eine Vervielfachung
der Flugbewegungen erlauben. Das UVP-Gesetz wird
ausgehöhlt (Hinsichtlich
Sportstätten
schon geschehen).
Die
Politik arbeitet bewusst auf mehr Transit-Verkehr
und eine Frachtumschlage-Drehscheibe hin! Der Flughafen
Wien soll zu einem internationalen Umsteigedrehkreuz ausgebaut
werden. Die AUA hat derzeit schon 56%
Umsteiger und lockt weitere durch Prämienzahlungen an.
Umsteiger bringen kaum Arbeitsplätze, aber Start- und
Landegebühren für den Flughafen! (Eigentümer
der Flughafen Wien AG sind mit je 20% Aktienbesitz die Länder
Wien und NÖ, und mit 10% die Mitarbeiterstiftung)
Stoppen
wir diese Entwicklung!Touristenverkehr:
JA, internationales Umsteige-Drehkreuz: NEIN ! Antifluglärmgemeinschaft
(AFLG)Verein, gegen
entschädigungslose Grundentwertung durch Flugverkehr Der
gemeinnützige Verein will einen MUSTERPROZESS auf Basis des
Eigentumrechts finanzieren, wobei primär auf Unterlassung
geklagt wird. Danach können die Vereinsmitglieder gleiche oder
ähnliche Klagen einbringen, die dann üblicherweise schnell
durchgebracht werden können. Der Verein trägt das
Prozessrisiko. Mitglieder können nicht belangt werden, soweit
sie nicht selbst Prozessparteien sind. Der Musterprozeß wird
finanziert durch Beitrittsgebühren und
monatliche Mitgliedsbeiträge.
Nur
steigende Kosten für Entschädigungszahlungen werden zu
einer Limitierung der Flugbewegungen und zu weniger belastend
geführten Flugrouten führen!
Vereinsobmann
ehrenamtlich: emer. RA Dr. Emmerich Fritz, Wien 1, Wipplingerstr.12
Vertretung
vor Gericht: RA
Dr. Kurt Janek, Wien 1, Singerstr.13 (Anwaltsprüfer)
verschaffen
Sie sich Recht gegen Fluglärm ohne eigenes Prozessrisikodurch
Ihren Beitritt zur AFLG!
o.
Mitglieder Beitrittsgebühr € 20,--
Mitgliedsbeitrag monatlich €10,-(zusätzl. Spenden
willkommen!)
b.o.
Mitglieder Beitrittsgebühr € 300.-- Mitgliedsbeitrag
monatlich €10,- (b.o. Mitglieder können an der
Vorstandssitzung am 30.3.05 teilnehmen)
Einzahlungen:
Kto Erste Bank 284-26-100-500 BLZ 20111 d. Antifluglärmgemeinschaft
(AFLG)
>>
Anmeldung: telef. bei Frau
Aschenbrenner-Faltl 0650/6162268
johanna.faltl@aon.at
oder hierdownload
Beitrittsformular AFLG