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Neuerliche Staatshaftungsklage in Arbeit:
Der Verfassungsgerichtshof hat die am 11.Juni.2008 von RA Dr. Wolfram Proksch eingebrachte Staatshaftungsklage – soweit diese die mangelhafte Umsetzung von EU-Richtlinien bzw. die ohne UVP- Verfahren durchgeführten bisherigen Ausbauten des Flughafens betraf – mit Beschluss vom 19. Juni 2009 zurückgewiesen und auf die Amtshaftungsgerichte verwiesen.
Der VfGH hat aber bisher nicht über die Rechtsfrage entschieden, dass keinerlei Entschädigung des betroffenen Eigentümers durch die Luftfahrtsservitut geregelt ist (vorgebracht auf Seite 9 und 10 der Staatshaftungsklage vom 11. Juni 2008). RA Dr. Wolfram Proksch arbeitet daher an einer neuerlichen Staatshaftungsklage - ist doch die entschädigungslose Beschränkung des Eigentumsrechts rechtlich verpönt und haftet dafür der Gesetzgeber.