Mitteilung eines Fluglärmbetroffenen aus der Züricher Südeinflugschneise:
Entscheidung des Schweizerischen Bundesgerichts über die Entschädigung von Grundentwertung durch Fluglärm
(MIFLU = Minderwert durch Fluglärm):



Sehr geehrte Frau Aschenbrenner-Faltl!

Minderwert der Liegenschaften durch Fluglärm in Gockhausen bei Zürich gemäß MIFLU = 34,5 %.

Die soeben erschienene Studie „wertvoller Boden „ der ZKB befasst sich auf Seite 34 ausführlich mit dem durch Fluglärm verursachten Wertverlust von Liegenschaften und Grundstücken.

Ende Februar 2008 hat das Schweizerische Bundesgericht das durch die ZKB in Zusammenarbeit mit dem Flughafen Zürich erarbeitete MIFLU-Modell von fluglärmbedingten Minderwerten anerkannt.

Gemäß diesem Modell verursacht Abendfluglärm zwischen 21.00 und 24.00 Uhr in der Ostschneise des Flughafens Zürich einen Schaden von 2,3 % pro Dezibel über dem mittleren Schwellenwert von 49 Dezibel.

Da der Südanflug erst im Jahr 2004 eingeführt worden sei (sic; in der Tat wurde der Südanflug bereits im Oktober 2003 implementiert), ließ die Datenlage der Studie eine entsprechende Analyse für den Südanflug nicht zu. Doch bestätigt die Untersuchung, dass dieser im Osten festgestellte Effekt auch für die von den Südanflügen betroffenen Gebiete gelten dürfte.

Das im Auftrag des Stadtrates Dübendorf bei Zürich erstellte Lärmgutachten vom 22. Juli 2005 von  Oliva & Co ermittelt in den Morgenstunden (wie auch den Abendstunden bis 0.30 Uhr) einen energieäquivalenten Dauerschallpegel (LAeq) von 64 Dezibel.

Dies sind somit 15 Dezibel mehr als der mittlere Schwellenwert von 49 Dezibel, was multipliziert mit 2,3 einen Wertverlust von 34, 5 % ergibt.

Studie ZKB „wertvollerBoden“
http://www.zkb.ch/etc/ml/repository/prospekte_und_broschueren/corporate/studien/studie_bodenmarkt_pdf.File.pdf

Oliva & Co; Lärmgutachten vom 22. Juli 2005 im Auftrag des Stadtrates Dübendorf
http://www.duebendorf.ch/dl.php/de/20050623112616/Gutachten%2BFlugl%E4rm.pdf

Liebe Grüße nach Wien
R.A.


Kommentar von Dr. Fritz:
Kaufen Sie sich um nur 1/3 billiger eine belärmte, bestunkene, verschwefelte, gesundheitsgefährdende Liegenschaft? – Trotzdem: ein Erfolg!