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Privatrechtliche Mediationsergebnisse sind für die UVE rechtlich unmaßgeblich. Außerdem stand die Pistenlage schon längst vor Mediationsbeginn fest. UVE-Behauptungen über einen in der Mediation im Sinne der Bürgerbeteiligung gefundenen Konsens für die Lage der 3. Piste (Parallelpiste 11R/29L) sind unrichtig.

Beweise:

1. Begründung und Beweisauflistung

2. Diverse Internetseiten als Beweise

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