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Privatrechtliche Mediationsergebnisse sind für die UVE rechtlich unmaßgeblich. Außerdem stand die Pistenlage schon längst vor Mediationsbeginn fest. UVE-Behauptungen über einen in der Mediation im Sinne der Bürgerbeteiligung gefundenen Konsens für die Lage der 3. Piste (Parallelpiste 11R/29L) sind unrichtig.
Beweise:
1. Begründung und Beweisauflistung