Fluglärm: Ärztin klagt jetzt die Republik
Schadstoffe, Grundentwertung, Gesundheitsschäden: Eine Bürgerin ruft den VfGH an.
Überflieger im Umland des Flughafens:
Jetzt muss sich der VfGH mit Forderungen nach Entschädigung befassen
Bislang sind Anrainer des Flughafens Wien-Schwechat mehr oder weniger machtlos: Für Schäden durch Fluglärm und andere Belastungen durch den Flugbetrieb sind bislang keine Entschädigungen vorgesehen. Eine Ärztin aus Zwölfaxing will dies ändern. In ihrem Auftrag und unterstützt von der Antifluglärmgemeinschaft klagen Wiener Rechtsanwälte die Republik Österreich beim VfGH (Verfassungsgerichtshof).
Während die NÖ Landesregierung eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Verfahren) für die geplante dritte Piste am Flughafen Wien-Schwechat durchführt, wirft die Fachärztin der Republik Österreich vor, "dass schon für den massiven Ausbau des Flughafens in den letzten zehn Jahren derartige Verfahren durchzuführen gewesen wären. Durch den vom Flughafen Wien-Schwechat ausgehenden Flugbetrieb, den damit verbundenen Fluglärm und die Schadstoffbelastung (Treibstoffrückstände, Abgase) sei ihre Liegenschaft um zumindest 25 Prozent entwertet worden; nach internationalen Studien verursacht (Flug-)Lärm auch erhebliche Gesundheitsschäden", heißt es seitens der Rechtsanwaltskanzlei Proksch & Fritzsche, die die Klage für die Ärztin eingebracht hat.
Enteignung
Die Anwälte gehen davon aus, "dass Grundeigentümer in der Umgebung des Großflughafens den immer stärkeren Flugverkehr entschädigungslos dulden müssen". Das käme einer Enteignung gleich.
Am Flughafen selbst gibt man sich abwartend. Sprecherin Brigitta Pongratz: "Eine seriöse Beurteilung der Klage von unserer Seite ist noch nicht möglich."
Kritik am weiteren Flughafen-Ausbau (dritte Piste) kommt von Bürgerinitiativen. So kritisiert Alfred Höllrigl (ARGE gegen Fluglärm), "dass betroffene Bürger, wenn sie nicht an eine der Standortgemeinden angrenzen, von der Parteienstellung ausgeschlossen sind". Viktor Horak (BI gegen Abfluglärm Liesing): "Es ist inakzeptabel, dass nicht auch die Abflugrouten dem UVP-Verfahren unterliegen."
Bis 31. Juli können noch Stellungnahmen zur UVP abgegeben werden.
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