Nachtflugverbot in Frankfurt bestätigt 04.04.2012

Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig bestätigte das Nachflugverbot in Frankfurt von 23h -5h, was in der Frankfurter Flughafen-Mediation auch schon so ausverhandelt war, dann aber vom Land Hessen wegen "wirtschaftlicher Notwendigkeit, insbesondere für Frachtflüge" gekippt wurde. Demnach sollten durchschnittlich 17 Starts und Landungen pro Nacht zwischen 23 und 5 Uhr erlaubt sein.
Die obersten Verwaltungsrichter hätten nun das Ergebnis des Vermittlungsverfahrens zum Flughafenausbau (Mediation) und das Recht auf ein Nachtflugverbot anerkannt. Für die Zeit von 22.00 bis 23.00 Uhr sowie von 5.00 bis 6.00 Uhr begrenzten die Richter die Zahl der zulässigen Flüge auf insgesamt 133. Bisher waren 150 vorgesehen. Der Senatsvorsitzende Rüdiger Rubel betonte, in diesen Stunden müsse sichergestellt werden, "dass die Nacht nicht zum Tag werden darf".
Das Land Hessen will das Nachtflugverbot nun umsetzen. Mit dem Urteil ist ein langer Rechtsstreit um den Flughafen vorläufig zu Ende gegangen. Ende 2007 hatte das Land den Bau der vierten Landebahn genehmigt. Die Leipziger Richter erklärten den Flughafenausbau nun insgesamt für zulässig.
Die Entscheidung sei erwartet worden. Lärmgegner demonstrieren seit Monaten immer montags im Flughafenterminal des Betreibers Fraport gegen wachsende Lärmbelastung.

Anmerkung: In der Flughafen Wien Mediation haben die Beteiligten BIs in der Zeit von 23:30 – 5:30 rund 8 Starts und Landungen pro Nacht akzeptiert und noch dazu auf ihre Rechte verzichtet, in der UVP in die 2.Instanz zu gehen. Die Flughafen Wien AG hat sich bereits im Genehmigungsantrag nicht an die im Mediationsvertrag festgesetzten Lärmgrenzen und Anflugverfahren gehalten (Parallelanflug über Wien).

Links:
ORF Stories
Welt Online
VIE Mediationsvertrag [65 KB]